Krankenversicherung zum Semesterstart: Was Studierende jetzt wissen müssen
Zum Semesterstart müssen sich viele Studierende entscheiden: gesetzliche oder private Krankenversicherung? Der Überblick zeigt, wer sich wie versichern kann, worauf privat Versicherte achten müssen – und welche Vorteile PKV-Tarife für junge Menschen bieten.
Mit Beginn des Wintersemesters stehen Zehntausende Studienanfängerinnen und -anfänger in Deutschland nicht nur vor neuen akademischen Herausforderungen, sondern auch vor einer grundlegenden versicherungsrechtlichen Entscheidung: gesetzlich oder privat krankenversichert? Die Wahl des Versicherungssystems zu Studienbeginn hat weitreichende Folgen – finanziell, organisatorisch und in einigen Fällen auch gesundheitspolitisch.
Pflicht zur Versicherung – Wahlfreiheit zu Beginn
Grundsätzlich gilt in Deutschland für alle Studierenden eine Krankenversicherungspflicht. Wer sich an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule einschreibt, wird automatisch versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Allerdings besteht die Möglichkeit, sich innerhalb von drei Monaten nach Semesterbeginn von dieser Pflicht befreien zu lassen – zugunsten einer privaten Krankenversicherung (PKV). Diese Entscheidung ist bindend für die gesamte Studiendauer.
Der Sonderfall: Bereits privatversichert – und was nun?
Ein häufiger Sonderfall betrifft junge Menschen, die bereits seit Kindheit privat krankenversichert sind – etwa, weil ihre Eltern beihilfeberechtigt sind (z. B. Beamte) oder als Selbstständige keinen Zugang zur gesetzlichen Familienversicherung hatten. Viele von ihnen möchten ihre PKV beibehalten – etwa aus Gewohnheit, wegen besserer Leistungen oder weil der bestehende Tarif günstiger ist als eine studentische GKV-Mitgliedschaft.
Auch in diesem Fall gilt: Eine Befreiung von der GKV-Versicherungspflicht ist notwendig – und zwar selbst dann, wenn durchgehend PKV-Schutz bestand. Die Befreiung muss innerhalb von drei Monaten nach Studienbeginn bei einer gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden. Wird diese Frist versäumt, ist ein Wechsel in die PKV während des Studiums nur noch in Ausnahmesituationen möglich.
Achtung Bürokratie: Was GKV und PKV beim Immatrikulationsprozess unterscheidet
Für gesetzlich versicherte Studierende ist der Immatrikulationsprozess inzwischen weitgehend digitalisiert: Sie geben bei der Hochschule ihre elektronische Versicherungsnummer (eVK) an – der Versicherungsstatus wird dann automatisch durch einen digitalen Abgleich zwischen Hochschule und Krankenkasse bestätigt.
Privatversicherte Studierende müssen dagegen aktiv werden: Obwohl sie gar nicht in der GKV sind, brauchen sie eine Bestätigung von einer gesetzlichen Krankenkasse über die Befreiung von der Versicherungspflicht. Diese Bestätigung erfolgt nicht automatisch – sie muss beantragt und von der Kasse direkt an die Hochschule übermittelt werden. Ohne diese Bescheinigung kann keine Einschreibung erfolgen.
Das ist für viele ein Stolperstein – insbesondere, wenn der Semesterbeginn naht und die bürokratischen Abläufe Zeit benötigen. Wer privat versichert bleibt, sollte sich deshalb frühzeitig um alle Nachweise kümmern.
Private Krankenversicherung im Studium: Chancen und Bedingungen
Viele private Anbieter bieten spezielle Tarife für Studierende, die günstiger sind als klassische Volltarife. Diese enthalten meist keine Alterungsrückstellungen, was die Beiträge niedrig hält – bieten aber dennoch Leistungen, die über das GKV-Niveau hinausgehen. Besonders profitieren können hier Kinder von Beamten, da sie in der Regel beihilfeberechtigt bleiben und nur einen Teil der Krankheitskosten selbst absichern müssen.
Die Leistungen der PKV reichen – je nach Tarif – von Chefarztbehandlung über Einbettzimmer bis hin zur Erstattung alternativer Heilmethoden. Gleichzeitig besteht eine Absicherung auch bei längeren Auslandsaufenthalten, was insbesondere für Auslandssemester von Vorteil sein kann.
GKV: Familienversicherung, Altersgrenzen und Übergänge
Für viele Erstsemester ist die beitragsfreie Familienversicherung in der GKV zunächst attraktiv – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Diese endet jedoch spätestens mit dem 25. Lebensjahr oder bei Überschreiten bestimmter Einkommensgrenzen. Danach ist ein Wechsel zur PKV nicht mehr ohne Weiteres möglich – außer, es wurde frühzeitig eine Befreiung beantragt.
Mit dem 30. Lebensjahr oder dem 14. Fachsemester endet zudem die studentische Versicherungspflicht in der GKV. Ab diesem Punkt wird ein Wechsel in eine freiwillige gesetzliche oder private Krankenversicherung notwendig – abhängig von der persönlichen Situation.
Nach dem Studium: Vorsicht bei der Rückkehr
Spätestens mit Studienende endet die GKV-Befreiung. Wer dann ein Angestelltenverhältnis unterhalb der Versicherungspflichtgrenze (2025: 73.800 Euro) aufnimmt, wird gesetzlich versicherungspflichtig. Eine Rückkehr in die PKV ist nur bei Überschreiten dieser Grenze oder bei Selbstständigkeit möglich. Wer privat versichert bleiben möchte, sollte eine Anwartschaft in Betracht ziehen, um sich die Rückkehr ohne erneute Gesundheitsprüfung zu sichern.
Internationale Studierende: PKV als Brückenlösung
Auch internationale Studierende unterliegen der Versicherungspflicht. Für sie gelten dieselben Regeln – allerdings müssen Teilnehmende an Sprachkursen oder Studienkollegs eine PKV für befristete Aufenthalte nachweisen, da sie (noch) nicht versicherungspflichtig sind. Viele Anbieter haben hierfür spezielle Kurzzeit-Tarife im Portfolio.
Entscheidung mit Weitblick
Die Wahl zwischen GKV und PKV zu Studienbeginn ist für viele Studierende weniger eine weltanschauliche als eine praktische Entscheidung. Wer jung ist, gesund und keine Familienversicherung in der GKV nutzen kann, profitiert häufig von besonders günstigen Einstiegstarifen in der PKV. Diese Tarife sind zeitlich befristet, bilden keine Alterungsrückstellungen und ermöglichen dadurch einen besonders niedrigen Beitrag – bei gleichzeitig oft überdurchschnittlichen Leistungen. Auch die Gesundheitsprüfung fällt in jungen Jahren in der Regel unkompliziert aus.
Ob nach dem Studium ein Verbleib in der PKV möglich ist, hängt von der späteren beruflichen Situation ab – etwa, ob man sich selbstständig macht, verbeamtet wird oder direkt ein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze erzielt. Da diese Faktoren zu Studienbeginn meist noch nicht absehbar sind, sollte die Entscheidung pragmatisch getroffen werden: auf Basis der aktuellen Lebenssituation, mit Blick auf die eigene finanzielle Belastbarkeit und individuelle Leistungserwartungen.
Jetzt informieren, klug entscheiden
Die Wahl der Krankenversicherung zum Studienstart ist eine wichtige Weichenstellung. Wer bereits privat versichert ist und dies bleiben möchte, muss aktiv werden – und sich rechtzeitig von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. In jedem Fall lohnt es sich, Tarife zu vergleichen, Leistungen zu prüfen und die persönliche Lebensplanung einzubeziehen. Denn Versicherungsfragen sind nicht nur bürokratisch, sondern auch politisch – und mitunter langfristig prägend.
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