Gesetzliches Existenzminimum unter gesellschaftlicher Erwartung
Was der Gesetzgeber als Existenzminimum festlegt, wird in der Bevölkerung nicht als ausreichend für ein würdevolles Leben empfunden. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW).
Mit der geplanten Reform des Bürgergelds rückt erneut die Frage in den Fokus, welches Einkommen in Deutschland als ausreichend für ein würdevolles Leben gilt. Das gesetzlich garantierte Existenzminimum wird auf Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistisches Bundesamt ermittelt. Da die EVS im Fünfjahresrhythmus erhoben wird, erfolgt zwischenzeitlich eine jährliche Fortschreibung anhand eines Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung. Auf Basis der EVS 2023 steht 2026 eine erneute Überprüfung der Berechnungsgrundlage an.
Existenzminimum gesetzlich definiert, gesellschaftlich umstritten
Gemäß Artikel 1 des Grundgesetzes und dem Sozialstaatsprinzip besteht in Deutschland ein Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Dieses umfasst sowohl die physische Existenzsicherung – etwa für Ernährung, Kleidung, Gesundheit und Wohnen – als auch ein Mindestmaß an soziokultureller Teilhabe. Die Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme, darunter Bürgergeld, Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter, sollen dieses Niveau sicherstellen.
Der aktuelle Regelbedarf für Alleinstehende beträgt 563 Euro monatlich. Einschließlich angemessener Wohn- und Heizkosten ergibt sich daraus ein staatlich definiertes Mindesteinkommen von rund 1.000 bis 1.200 Euro pro Monat – und damit in etwa auf Höhe des steuerlichen Grundfreibetrags von derzeit 1.029 Euro monatlich.
Mehrheit sieht 2.000 Euro netto als Mindestmaß für ein würdevolles Leben
Grundlage der Analyse ist eine Ad-hoc-Erhebung des Sozio-oekonomisches Panel (SOEP) aus dem September 2025.
Demnach halten zwei Drittel der Personen mit einem Netto-Äquivalenzeinkommen unter 2.000 Euro ihr Einkommen nicht für ausreichend, um ein würdevolles Leben zu führen.
Während insgesamt 61 Prozent der Befragten angeben, ihr derzeitiges Einkommen reiche für ein würdevolles Leben aus, kippt dieses Bild deutlich in den unteren Einkommensgruppen. Unterhalb eines Netto-Äquivalenzeinkommens von 2.000 Euro überwiegt die Einschätzung, dass das verfügbare Einkommen nicht ausreicht. Die Ergebnisse verdeutlichen damit eine spürbare Diskrepanz zwischen normativer gesetzlicher Definition und individueller Lebenswirklichkeit. Besonders ausgeprägt ist die Ablehnung in den Einkommensgruppen unter 1.000 Euro sowie zwischen 1.000 und 2.000 Euro monatlich.
Bürgergeld wird deutlich kritischer bewertet
Zur Einschätzung des aktuellen Bürgergeld-Regelsatzes zeigt sich ein gespaltenes Bild. Während knapp ein Drittel der Befragten den Regelsatz für ausreichend hält, äußert ein ähnlich großer Anteil Zweifel. Auffällig ist zudem ein hoher Anteil an Nicht-Antworten – überwiegend von Personen ohne eigene Bürgergelderfahrung.
Die differenzierte Betrachtung nach eigener Erfahrung verdeutlicht erhebliche Wahrnehmungsunterschiede: Personen ohne Bürgergelderfahrung bewerten sowohl ihr eigenes Einkommen als auch den Bürgergeld-Regelsatz deutlich positiver als Personen, die in den vergangenen Jahren selbst Leistungen bezogen haben. Unter Leistungsbeziehenden ist die Zustimmung zur Aussage, das Bürgergeld ermögliche ein würdevolles Leben, marginal.
Regelsatzüberprüfung als Bewährungsprobe
Die anstehende Überprüfung der Regelbedarfe auf Grundlage der EVS 2023 im Jahr 2026 dürfte damit mehr sein als eine rein technische Fortschreibung. Die Befragungsergebnisse legen nahe, dass ein erheblicher Teil der Bevölkerung die Schwelle für ein würdevolles Leben deutlich oberhalb des gesetzlich definierten Existenzminimums verortet. Insbesondere unterhalb von 2.000 Euro netto klaffen Anspruch und erlebte Einkommensrealität auseinander.
Für die anstehende Reform der Grundsicherung stellt sich damit die zentrale Frage, in welchem Verhältnis die gesetzlich ermittelte Mindestsicherung und die gesellschaftliche Erwartungshaltung zueinander stehen. Die Neubewertung der Regelsätze bietet die Möglichkeit, diese Differenz transparent zu diskutieren.
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