Bürgergeld: Aufstocker-Zahlen steigenIW-Bericht: Mehr Bürgergeld-Aufstocker durch bessere Arbeitsmarktintegration

Veröffentlichung: 07.08.2025, 12:08 Uhr - Lesezeit 5 Minuten

Die Zahl der Aufstocker ist erstmals seit über einem Jahrzehnt gestiegen. Was auf den ersten Blick wie ein sozialpolitischer Rückschritt wirkt, deutet laut IW eher auf strukturelle Verschiebungen und eine verbesserte Arbeitsmarktintegration hin. Doch was bedeutet das für den Umgang mit Mindestlohn, Zuwanderung und Teilzeitmodellen?

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Erstmals seit dem Jahr 2010 ist die Zahl der Erwerbstätigen, die ergänzend Bürgergeld beziehen, wieder gestiegen. Laut einem aktuellen Kurzbericht (IW-Kurzbericht 66/2025 von Holger Schäfer : Mehr Bürgergeld-Aufstocker: Ergebnis eines arbeitsmarktpoltischen Erfolges?) des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln hat sich die Zahl der sogenannten Aufstocker im Jahr 2024 um rund 30.000 erhöht – auf nunmehr rund 800.000. Der Bericht widerspricht dabei der gängigen Annahme, dass der Anstieg vor allem auf zu niedrige Löhne zurückzuführen sei. Stattdessen verweist das IW auf strukturelle und demografische Verschiebungen – insbesondere bei ausländischen Erwerbstätigen und Auszubildenden.

Strukturelle Ursachen statt Lohnprobleme

Entgegen der öffentlichen Wahrnehmung ist der typische Aufstocker laut IW kein vollzeitbeschäftigter Niedriglöhner. Vielmehr handelt es sich überwiegend um Teilzeit- oder geringfügig Beschäftigte, die durch Freibeträge im Bürgergeldbezug sogar Anreize erhalten, ihre Erwerbstätigkeit in begrenztem Umfang mit Sozialleistungen zu kombinieren. Lediglich rund 80.000 der insgesamt 800.000 Aufstocker sind vollzeitbeschäftigt und sozialversicherungspflichtig. Mehr als 500.000 hingegen arbeiten in Teilzeit oder auf Minijob-Basis.

Ein weiteres zentrales Argument gegen die Lohnthese liefert die Tatsache, dass zwei Drittel der vollzeitbeschäftigten Aufstocker in Haushalten mit Kindern leben. In diesen Fällen ist nicht der Stundenlohn, sondern der erhöhte Haushaltsbedarf ausschlaggebend für den Bürgergeldbezug. Ein alleinverdienender Elternteil müsste deutlich mehr als den Mindestlohn verdienen, um den gesamten Bedarf des Haushalts zu decken. Für alleinstehende Vollzeitkräfte mit Mindestlohn bestehe hingegen in der Regel kein Anspruch auf Bürgergeld mehr.

Zuwanderung als treibende Kraft

Besonders deutlich wird im Bericht der Zusammenhang zwischen dem Aufstocker-Anstieg und der wachsenden Zahl ausländischer Erwerbstätiger. Zwischen November 2023 und November 2024 stieg die Zahl der erwerbstätigen Bürgergeldbezieher ausschließlich bei ausländischen Staatsangehörigen. Die Zahl der deutschen Aufstocker sank im selben Zeitraum sogar leicht. Auch bei Auszubildenden – unabhängig von der Staatsangehörigkeit – verzeichnete das IW einen Zuwachs.

Diese Entwicklung deutet aus Sicht des IW auf eine verbesserte Integration von Zuwanderern in den Arbeitsmarkt hin. Da viele dieser Personen zunächst in Teilzeit, Ausbildung oder in größeren Haushalten arbeiten, ist ein temporärer Bürgergeldbezug nicht ungewöhnlich. Der Bericht wertet diesen Trend daher nicht als Ausdruck sozialpolitischer Defizite, sondern als Indikator arbeitsmarktpolitischen Fortschritts.

Kein Lohn-, sondern Strukturphänomen

Der Bericht widerspricht auch der Annahme, eine Erhöhung des Mindestlohns könne die Zahl der Aufstocker deutlich verringern. Denn der Anteil der Beschäftigten im Niedriglohnsektor ist laut Statistischem Bundesamt 2024 sogar leicht gesunken – von 16,3 auf 15,9 Prozent. Dies spreche gegen einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Lohnhöhe und Bürgergeldbezug und für differenziertere Erklärungsansätze.

Die IW-Analyse legt damit nahe: Der jüngste Anstieg der Aufstocker ist weniger Ausdruck prekärer Beschäftigungsverhältnisse als vielmehr das Resultat wachsender Teilhabe bislang schwächer integrierter Gruppen am Arbeitsmarkt. Damit könnte die Entwicklung – bei aller politischen Brisanz – als positives Signal einer inklusiveren Arbeitsmarktpolitik gewertet werden.


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