Versicherungskennzeichen 2026: Ab März gilt Schwarz für Kleinkrafträder
Mit Beginn des neuen Verkehrsjahres am 1. März müssen alle Kleinkrafträder ein neues, schwarzes Versicherungskennzeichen tragen. Das bisherige grüne Kennzeichen verliert dann seine Gültigkeit. Wer weiterhin mit altem Schild unterwegs ist, riskiert nicht nur den Verlust des Versicherungsschutzes, sondern macht sich strafbar.
Betroffen sind unter anderem Mofas, Mopeds, Roller, Leichtmofas, Segways sowie leichte Quads. Letztere dürfen maximal 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren. Auch E-Scooter und sogenannte S-Pedelecs benötigen jährlich eine neue Versicherungsplakette.
Versicherungsschutz ist gesetzlich vorgeschrieben
Das Versicherungskennzeichen dokumentiert das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Ohne gültiges Kennzeichen besteht kein Schutz – weder bei Sach- noch bei Personenschäden. Gerade Personenschäden können erhebliche finanzielle Dimensionen erreichen. Kommt es beispielsweise zu einem Unfall mit schweren, dauerhaften Verletzungen, können Schadenersatzforderungen schnell in den Millionenbereich gehen. Entsprechend hoch sind die gesetzlichen Mindestdeckungssummen im Bereich der Kfz-Haftpflicht.
Neben der Haftpflicht entscheiden sich viele Halter zusätzlich für eine Teilkaskoversicherung. Kleinkrafträder und E-Scooter sind nicht nur regelmäßig in Unfälle verwickelt, sondern auch überdurchschnittlich häufig von Diebstählen betroffen.
Saisonale Nutzung möglich
Das Verkehrsjahr für Kleinkrafträder läuft jeweils vom 1. März bis zum 28. Februar des Folgejahres. Wer sein Fahrzeug erst später im Jahr aus der Garage holt, kann das Versicherungskennzeichen auch entsprechend später erwerben. Der Beitrag wird dann anteilig für die verbleibende Laufzeit berechnet. Erhältlich sind die Kennzeichen direkt bei Versicherern – sowohl online als auch vor Ort.
Auch E-Scooter und S-Pedelecs betroffen
Neben klassischen Verbrenner-Kleinkrafträdern benötigen auch elektrisch betriebene Fahrzeuge jährlich ein neues Versicherungskennzeichen. E-Scooter dürfen nur mit gültiger Versicherungsplakette im Straßenverkehr genutzt werden. Gleiches gilt für S-Pedelecs, bei denen die Motorunterstützung erst bei 45 Stundenkilometern endet.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Debeka: Neues Produktangebot in der Kraftfahrt-Versicherung
E-Mobilität 2026: Förderung, Haftung und neue Risiken im Überblick
Der Frühling kommt – und mit ihm die Lust aufs Zweirad
Schilderwechsel bei Kleinkrafträdern
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
+20 % an der Zapfsäule: Autofahren zieht Preise nach oben
Mehr Bewegung auf dem Automarkt
Autopreise unter Druck: Warum der Markt an seine Akzeptanzgrenzen stößt
Zulassungsmarkt unter Spannung: Wachstum trifft Strukturbruch
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.













