Ulrich Creydt, Steuerberater und Geschäftsführer der Ypsilon GroupUlrich Creydt, Steuerberater und Geschäftsführer der Ypsilon GroupYpsilon Group

Schönheitsreparaturen und Sanierungen: Wann Vermieter sofort absetzen können

Veröffentlichung: 18.02.2026, 09:02 Uhr - Lesezeit 6 Minuten

Wie werden Gebäudeinvestitionen steuerlich behandelt – und wann gelten Sanierungskosten als sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand? Ein aktuelles Schreiben der Finanzverwaltung schafft hier mehr Klarheit. Ulrich Creydt, Steuerberater und Geschäftsführer der Ypsilon Group, erläutert, welche Änderungen insbesondere für Vermieter und Investoren relevant sind.

(PDF)

Mehr Planungssicherheit für Immobilieninvestoren

Mit Schreiben vom 26. Januar 2026 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Abgrenzung zwischen sofort abzugsfähigem Erhaltungsaufwand und anschaffungs- beziehungsweise herstellungsnahen Kosten neu gefasst. Ziel ist eine vereinfachte und rechtssichere Einordnung von Aufwendungen für Gebäudeinvestitionen.

Bislang waren entsprechende Fragen häufig Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Die nun veröffentlichte Klarstellung berücksichtigt aktuelle Rechtsprechung und soll insbesondere Vermietern und Investoren mehr steuerliche Planbarkeit verschaffen.

Ulrich Creydt, Steuerberater und Geschäftsführer der Ypsilon Group, erklärt: „Die klare Abgrenzung ist in der Praxis besonders bei Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen relevant, die zeitnah nach dem Immobilienerwerb beschlossen werden. Gerade in solchen Fällen beeinflusst die steuerliche Einordnung unter anderem die Wirtschaftlichkeitsberechnung einer Immobilie.“

Energetische Maßnahmen regelmäßig sofort abziehbar

Eine zentrale Präzisierung betrifft energetische Modernisierungen. Wärmedämmung, Fenstertausch oder der Umstieg auf eine fossilfreie Wärmeversorgung gelten grundsätzlich nicht als Anschaffungs- oder Herstellungskosten, sondern als sofort steuerlich abzugsfähiger Erhaltungsaufwand.

Zudem wird der bislang maßgebliche Prüfzeitraum für zeitlich gebündelte Sanierungsmaßnahmen verkürzt. Dadurch können entsprechende Aufwendungen in vielen Fällen schneller steuerlich geltend gemacht werden.

Neue Kriterien beim Wohnstandard

Für die Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten kommt es künftig maßgeblich auf vier Ausstattungsmerkmale an:

  • Heizungsanlagen
  • Sanitärinstallationen
  • Elektrotechnik
  • Fenster

Bemerkenswert ist die sprachliche Präzisierung: Der Begriff „vor allem“ wurde durch „ausschließlich“ ersetzt. Damit stellt das Ministerium klar, dass nur diese vier Kriterien für die Einstufung des Wohnstandards maßgeblich sind.

Einzelmaßnahmen – etwa eine Fassadendämmung, der Austausch eines Wärmeerzeugers oder der Ersatz zweifach verglaster Fenster durch moderne Verglasung – führen demnach nicht automatisch zu einer Anhebung des Wohnstandards.

Nutzungsänderung kann Herstellungskosten auslösen

Herstellungskosten liegen insbesondere dann vor, wenn durch bauliche Maßnahmen eine spürbare Gebrauchswertsteigerung erzielt wird oder wenn ein Gebäude wirtschaftlich neu entsteht. Das kann beispielsweise bei der Umwandlung mehrerer Wohnungen in eine Arztpraxis der Fall sein.

„Steuerliche Verbesserungen gibt es auch bei Änderungen der Nutzungsart: Werden Immobilien tiefgreifend umgestaltet, sodass die neu eingefügten Teile die neue Nutzung prägen und die bisherigen Bauteile wirtschaftlich in den Hintergrund treten, liegen Herstellungskosten für ein ‚anderes‘ Gebäude vor“, so Creydt.

Dreijahresfrist bleibt entscheidend

Unverändert relevant bleibt die sogenannte 15-Prozent-Grenze: Werden innerhalb von drei Jahren nach Erwerb eines Gebäudes Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt und überschreiten die Kosten insgesamt 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes, gelten diese als anschaffungsnahe Herstellungskosten.

Darunter können auch klassische Schönheitsreparaturen wie Tapezieren oder Streichen fallen – unabhängig davon, ob sie Teil einer umfassenden Modernisierung sind oder nur einzelne Einheiten betreffen.

Steuerliche Gestaltungsspielräume nutzen

Die Neuregelung eröffnet strategische Möglichkeiten: Wer Maßnahmen gezielt nach Ablauf der Dreijahresfrist umsetzt oder Modernisierungen strukturiert bündelt, kann unter Umständen eine sofortige steuerliche Abzugsfähigkeit sichern. Creydt rät: „Hilfreich ist dabei eine möglichst objektive Dokumentation der Ausstattung vor Maßnahmenbeginn gemäß den vier maßgeblichen Kategorien Heizung, Sanitär, Elektro und Fenster. So lassen sich spätere Diskussionen über eine vermeintliche Standardverbesserung in vielen Fällen vermeiden.“

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Ulrich Creydt, Steuerberater und Geschäftsführer der Ypsilon GroupUlrich Creydt, Steuerberater und Geschäftsführer der Ypsilon GroupYpsilon Group
Immobilien

Restnutzungsdauer: Geplante Einschränkungen für Gutachter gestoppt

Die geplante Einschränkung bei der Qualifikation von Sachverständigen für Restnutzungsdauer-Gutachten ist vorerst gescheitert. Dennoch warnen Steuerexperten: Die Finanzverwaltung dürfte künftig genauer hinschauen – insbesondere bei Abschreibungen und Modernisierungen.
Thomas Aksöz, SteuerberaterThomas Aksöz, Steuerberater
Steuern

Steueränderungen 2026: Wichtige Neuerungen für Unternehmen auf einen Blick

Auch 2026 bringt der Jahreswechsel zahlreiche steuerliche Änderungen mit sich. Steuerberater Tomas Aksöz wirft in seinem Gastbeitrag einen fundierten Blick auf die wichtigsten Neuerungen für Unternehmen. Wer seine steuerliche Planung frühzeitig anpassen möchte, erhält hier praxisnahe Einblicke und konkrete Hinweise zur Vorbereitung.
Kalte Progression dämpfen, Netto stärkenKalte Progression dämpfen, Netto stärkenAdobe
Steuern

Steuerfreibeträge & Lohnsteuer 2026: Kalte Progression dämpfen, Netto stärken

2026 steigt der Grundfreibetrag auf 12.348 €. Was sich steuerlich ändert, wer profitiert – und was das für Lohnsteuer, Planung und Progression bedeutet.
Wann können Aufwendungen für Ferienimmobilien steuerlich anerkannt werden? Dieser Frage stellte sich der Bundesfinanzhof (BFH).Wann können Aufwendungen für Ferienimmobilien steuerlich anerkannt werden? Dieser Frage stellte sich der Bundesfinanzhof (BFH).DALL-E
Steuern

Bundesfinanzhof: Wann sich Ferienwohnungen steuerlich absetzen lassen

Wann können Aufwendungen für Ferienimmobilien steuerlich anerkannt werden? Dieser Frage stellte sich der Bundesfinanzhof (BFH) und schaffte Klarheit: Entscheidend ist nicht die Vermietungsquote eines einzelnen Jahres, sondern eine Betrachtung über drei bis fünf Jahre. Was das für Eigentümer bedeutet – und welche Rolle ortsübliche Vermietungszeiten spielen.

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.

Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk

Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.

"Ein kurzfristiges Strohfeuer machen wir nicht mit."
Ausgabe 03/26

"Ein kurzfristiges Strohfeuer machen wir nicht mit."

Frank Kettnaker und Christian Pape - Vorstand ALH Gruppe
"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."
Ausgabe 10/25

"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."

Jens Göhner, Leiter Produktmanagement der Stuttgarter
"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"
Ausgabe 07/25

"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"

Was bedeutet Unabhängigkeit im Versicherungsvertrieb wirklich?
"Das Gesamtpaket muss stimmen"
Ausgabe 05/25

"Das Gesamtpaket muss stimmen"

Bernd Einmold & Sascha Bassir
Kostenlos

Alle Ausgaben entdecken

Blättern Sie durch unser digitales Archiv im Kiosk und lesen Sie alle bisherigen Ausgaben des ExpertenReports. Zur Kiosk-Übersicht