Einkommensteuer 2025: Neue Pflichten, mehr Digitales
Mit der Einkommensteuererklärung für 2025 ändern sich zahlreiche Vordrucke und Abfragen. Während die Finanzverwaltung weiter auf elektronische Datenübermittlung setzt und Verfahren vereinfacht, verschärfen neue Nachweispflichten und Detailabfragen die Anforderungen. Was sich geändert hat, stellte der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) zusammen.
Mehr elektronische Daten – weniger manuelle Einträge
Die Finanzämter verzichten weiterhin auf viele manuelle Angaben, wenn Daten bereits elektronisch von mitteilungspflichtigen Stellen übermittelt wurden. Entsprechende Zeilen sind mit einem „e“ gekennzeichnet und müssen in der Regel nicht ausgefüllt werden. Das betrifft unter anderem Angaben aus der Lohnsteuerbescheinigung, zu Renten oder Vorsorgeaufwendungen. Nur bei Korrekturen sind die Daten vollständig einzutragen.
Neu ist ein Hinweis zur digitalen Belegverknüpfung: In „Mein ELSTER“ können Steuerpflichtige Belege eigenständig hochladen und mit der Steuererklärung verknüpfen. Das Finanzamt kann diese bei Bedarf abrufen. Wurden Belege abgerufen, wird dies ebenfalls in „Mein ELSTER“ angezeigt.
Photovoltaikanlagen: Steuerfreiheit mit Bedingungen
Einnahmen und Privatentnahmen aus Photovoltaikanlagen sind steuerfrei, wenn die Anlage nach dem 31. Dezember 2024 angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert wurde und sich auf, an oder in Gebäuden befindet. Voraussetzung ist eine installierte Bruttoleistung von höchstens 30 Kilowatt (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit laut Marktstammdatenregister.
Auch ältere Anlagen können steuerbefreit sein, sofern die bisherigen Voraussetzungen erfüllt wurden. Die neue vereinfachte Regelung gilt für sie allerdings zunächst nicht.
Neue formale Vorgaben bei Verstorbenen
Wer eine Einkommensteuererklärung für eine verstorbene Person einreicht, muss künftig zwingend das Sterbedatum angeben. Zusätzlich sind eine Aufstellung der Erben oder eine Kopie des Erbscheins einzureichen sowie entsprechende Angaben in den ergänzenden Informationen zu machen.
Mantelbogen: Religionsabfrage und neue Kennziffer
Bei der Religionszugehörigkeit wird nun abgefragt, ob sich diese 2024 geändert hat. Eingetragen werden kann:
- 1 für Austritt
- 2 für Wechsel
- 3 für Eintritt
Zudem ersetzt die neue Kennziffer 500 die bisherige Kennziffer 175 für ergänzende Angaben. Sie darf nur noch in klar definierten Fällen genutzt werden, etwa bei abweichenden Rechtsauffassungen oder ungeklärten Sachverhalten.
Änderungen in einzelnen Anlagen
Anlage Sonderausgaben
Versorgungsleistungen aus dauernden Lasten werden künftig getrennt nach Geld- und Sachleistungen abgefragt. Für Auslandsspenden gilt: Organisationen müssen im Zuwendungsempfängerregister eingetragen sein. Weitere Nachweise sind grundsätzlich nur noch auf Anforderung vorzulegen.
Anlage Unterhalt
Die Anlage wurde umfassend überarbeitet. Neue Abfragen zu eigenen Einnahmen und Zahlungen ermöglichen eine genauere Berechnung der Opfergrenze. Unterhaltsleistungen ins Ausland werden nicht mehr gesondert abgefragt. Wichtig: Seit 2025 sind Unterhaltszahlungen steuerlich nur noch abzugsfähig, wenn sie per Überweisung erfolgen. Barzahlungen werden nicht mehr anerkannt.
Anlage Altersvorsorge
Angaben zu Kindern entfallen und werden vollständig in die Anlage Kind verlagert.
Anlage Außergewöhnliche Belastungen
Pflege-Pauschbeträge wurden neu strukturiert. Bestattungskosten werden differenzierter abgefragt, etwa getrennt nach Nachlasswert und Versicherungsleistungen. Bei Arzneimittelkosten gelten neue Nachweisanforderungen, insbesondere bei E-Rezepten.
Anlage Kind
Die Riester-Kinderzulage wird erstmals hier abgefragt, inklusive Angabe der anspruchsberechtigten Person.
Anlage Nichtselbstständige Arbeit
Die Fünftelregelung wird seit 2025 nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren angewendet. Eine Begünstigung kann nur noch im Rahmen der Veranlagung beantragt werden. Zudem dürfen Tagespauschale und häusliches Arbeitszimmer nicht parallel für denselben Zeitraum geltend gemacht werden.
Anlage Kapitalerträge
Mehrere Abfragen zu Verlusten aus Termingeschäften und Forderungsausfällen entfallen, da entsprechende Verlustverrechnungsbeschränkungen aufgehoben wurden. Neu sind Hinweise zur Besteuerung bestimmter Kapitalerträge nach dem Steueroasen-Abwehrgesetz.
Anlage Sonstige Einkünfte
Neue Zeilen betreffen bestimmte Versorgungsleistungen und Ausgleichszahlungen im Versorgungsausgleich. Der Begriff „virtuelle Währungen“ wird durch „Kryptowerte“ ersetzt.
Anlage Vermietung und Verpachtung
Bei Eigentumswohnungen werden zusätzliche Angaben zum zeitlichen Ablauf von Kaufvertrag, Bauantrag oder Baubeginn, Eigentumsübergang sowie Veräußerung oder Übertragung verlangt.
VLH: Änderungen genau prüfen
„Viele Änderungen bringen Erleichterungen, doch andere erhöhen die Anforderungen an Nachweise und Angaben“, sagt VLH-Vorstandsmitglied Uwe Rauhöft. Gerade bei Unterhaltszahlungen, Kapitalerträgen oder besonderen Lebenssituationen könne ein fehlendes Detail steuerliche Nachteile haben: „Deshalb lohnt es sich, die Neuerungen genau zu prüfen oder fachkundigen Rat einzuholen“, so Rauhöft.
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