Minijob mit Spielraum: Was Arbeitgeber bei schwankendem Verdienst beachten müssen

Veröffentlichung: 11.12.2025, 11:12 Uhr - Lesezeit 5 Minuten

Minijobberin Paula arbeitet flexibel in einer Bäckerei – manchmal nur samstags, manchmal auch unter der Woche. Ihr Verdienst schwankt. Was heißt das für die Verdienstgrenze von 556 Euro im Monat? Und wann wird aus einem Minijob eine versicherungspflichtige Beschäftigung?

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Die Minijob-Zentrale hat im November 2025 klargestellt: Schwankender Verdienst ist erlaubt – wenn Arbeitgeber richtig kalkulieren.Die Minijob-Zentrale hat im November 2025 klargestellt: Schwankender Verdienst ist erlaubt – wenn Arbeitgeber richtig kalkulieren.Adobe

Der klassische Minijob wirkt auf den ersten Blick einfach: bis zu 556 Euro im Monat im Jahr 2025 (ab 2026: 603 Euro). Doch die Praxis zeigt: Viele Beschäftigte wie Paula arbeiten nicht gleichmäßig. Der Stundenumfang variiert – je nach Saison, Krankheit von Kollegen oder spontanen Einsätzen.

Die Minijob-Zentrale hat im November 2025 klargestellt: Schwankender Verdienst ist erlaubt – wenn Arbeitgeber richtig kalkulieren.

Der Fall Paula: Wenn der Verdienst nicht jeden Monat gleich ist

Paula hilft seit März 2025 in einer Bäckerei aus. Sie bekommt 13 Euro pro Stunde, arbeitet aber unterschiedlich viel:

  • März bis Mai: je 32 Stunden = 416 Euro
  • Juni bis August (Ferienzeit): je 50 Stunden = 650 Euro
  • September bis November: je 35 Stunden = 455 Euro
  • Dezember (Weihnachtsgeschäft): 60 Stunden = 780 Euro

Gesamtverdienst:

  • März bis Dezember = 10 Monate
  • Summe: 3 × 416 € + 3 × 650 € + 3 × 455 € + 780 € = 4.846 €
  • Durchschnitt: 4.846 € ÷ 10 = 484,60 € pro Monat

Ergebnis: Obwohl Paula im Dezember deutlich über der Monatsgrenze liegt, ist ihr durchschnittlicher Monatsverdienst unter 556 Euro. Der Minijob bleibt bestehen – weil der Verdienst über das Jahr hinweg kalkulierbar war.

Worauf Arbeitgeber achten müssen

Die Minijob-Zentrale verlangt keine Punktlandung in jedem Monat – wohl aber eine realistische Jahresprognose. Arbeitgeber müssen zu Beginn der Beschäftigung schätzen, wie sich der Verdienst entwickeln wird. Bei saisonaler Arbeit ist das normal: Im Sommer oder vor Weihnachten mehr, dazwischen weniger.

Wichtig ist:

  • Einmalzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld) müssen eingerechnet werden.
  • Wird der Arbeitsumfang dauerhaft verändert, ist eine neue Einschätzung notwendig.
  • Wird nur in einzelnen Monaten viel gearbeitet, sonst fast gar nicht, liegt keine durchgehende Beschäftigung mehr vor.

Wann der Minijob endet – trotz rechnerischer Durchschnittswerte

Nicht jede rechnerisch korrekte Durchschnittssumme genügt. Beispiel:

  • Von Januar bis Juni verdient ein Minijobber 1.000 Euro monatlich
  • Von Juli bis Dezember nur 100 Euro monatlich

Jahresverdienst: 6 × 1.000 + 6 × 100 = 6.600 €
Durchschnitt pro Monat: 550 €

Trotzdem liegt hier nur in der zweiten Jahreshälfte ein Minijob vor. In der ersten Hälfte war der Verdienst zu hoch und zu regelmäßig – das Verhältnis ist dort sozialversicherungspflichtig.

Unvorhersehbare Ausnahmen – was ist erlaubt?

Zwei Ausnahmen pro Jahr sind möglich – wenn sie nicht planbar waren. Zum Beispiel:

  • Paula vertritt im September einen kranken Kollegen und verdient 1.050 Euro.
  • Ihr sonstiger Monatsverdienst liegt bei rund 500 Euro.

Erlaubt – wenn:

  • Die Abweichung nicht vertraglich vorgesehen war
  • Sie nur selten vorkommt (maximal 2× im Jahr)
  • Der Verdienst maximal das Doppelte der Monatsgrenze erreicht (1.112 € in 2025)

Dann bleibt es beim Minijob.

Planbar ja – beliebig nein

Flexibilität im Minijob ist möglich – aber sie braucht Struktur. Arbeitgeber wie Paulas Chef müssen den Verdienst realistisch kalkulieren und regelmäßig prüfen. Nur so lässt sich die Grenze zum versicherungspflichtigen Job korrekt ziehen. Die Botschaft der Minijob-Zentrale ist klar: Es geht nicht um starre Werte, sondern um Verlässlichkeit in der Abgrenzung.


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