Im neuen Fallpauschalenkatalog 2026 einigen sich GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft und PKV auf ein erweitertes Abrechnungssystem. Welche Rolle die Hybrid-DRGs künftig spielen, warum die Ambulantisierung weiter an Bedeutung gewinnt und wie die Entgeltkataloge die Budgetverhandlungen der Kliniken beeinflussen.
Die Selbstverwaltungspartner im Gesundheitswesen – GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) – haben sich auf den Fallpauschalenkatalog (aG-DRG) für das Jahr 2026 verständigt. Der seit 2004 jährlich fortgeschriebene Katalog bildet die Grundlage für die Abrechnung von mehr als 17 Millionen stationären Fällen in deutschen Krankenhäusern und ist damit eines der zentralen Steuerungsinstrumente des stationären Sektors.
Einigung trotz schwieriger Ausgangslage
Die fristgerechte Einigung war in diesem Jahr besonders anspruchsvoll, da die verbindliche Festlegung des Hybrid-DRG-Katalogs durch den erweiterten Bewertungsausschuss erst am 11. November 2025 erfolgte. Die Hybrid-DRGs definieren Leistungen, die sowohl stationär als auch ambulant erbracht werden können – und deren Volumen wurde deutlich ausgeweitet: von bislang rund 270.000 auf etwa eine Million Fälle. Diese Ausdehnung war maßgeblich für die Finalisierung des DRG-Katalogs 2026, da die Übergänge zwischen stationären und ambulanten Behandlungspfaden zunehmend ineinandergreifen.
Klarer Auftrag: Ambulante Versorgung stärken
Für Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, ist die Ausweitung der Hybrid-DRGs ein zentraler Schritt für ein effizienteres Versorgungssystem. Ihre Position ist deutlich: „Die Ausweitung der Hybrid-DRGs auf nunmehr eine Million Fälle ist ein überfälliger Schritt hin zu einer bedarfsgerechten Versorgung. Um die Gesundheitsversorgung für die Beitragszahlenden finanzierbar zu halten, müssen wir die Ambulantisierung konsequent vorantreiben.“ Sie kritisiert insbesondere das noch immer verbreitete Prinzip „mehr Ressourcen für weniger Fälle“ im stationären Bereich. Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes müsse gelten:
- ambulant vor stationär, wenn medizinisch sicher und wirtschaftlich sinnvoll,
- Entlastung der Versicherten durch weniger unnötige Klinikaufenthalte,
- Konvergenz der Vergütungssysteme, um Fehlanreize zu reduzieren.
Auch mit der Ausweitung der Hybrid-DRGs sieht Stoff-Ahnis das Ziel jedoch nicht erreicht: Die Vergütungssysteme zwischen ambulantem und stationärem Sektor seien weiterhin zu unterschiedlich, und eine umfassende Angleichung stehe erst am Anfang.
Kataloge veröffentlicht – neue Informationen zu Vorhaltekosten
Die jetzt verabschiedeten Entgeltkataloge wurden bereits auf der Website des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) bereitgestellt. Sie dienen Krankenhäusern und Kostenträgern als verbindliche Grundlage für die anstehenden Budgetverhandlungen für das Jahr 2026.
Eine wichtige Neuerung ist der nachrichtliche Ausweis von Bewertungsrelationen für Vorhaltekostenanteile. Diese zusätzliche Information soll Transparenz schaffen, da Vorhaltekosten künftig eine größere Rolle in der Krankenhausfinanzierung spielen werden – insbesondere im Rahmen der geplanten Neuausrichtung der Finanzierung weg von Fallzahlen hin zu Struktur- und Leistungsbereitschaftskomponenten.
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