Gesetz zu Geldautomatensprengungen im Bundestag: Versicherer fordern schnelle Umsetzung

Die Zahl der Geldautomatensprengungen ist 2024 deutlich gesunken – doch die Schäden bleiben immens. Während der Bundestag über schärfere Strafen berät, mahnt der GDV an, Prävention und technische Standards nicht aus dem Blick zu verlieren.

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Geldautomatensprengungen gelten seit Jahren als wachsendes Risiko für Banken, Versicherer und Anwohner.Geldautomatensprengungen gelten seit Jahren als wachsendes Risiko für Banken, Versicherer und Anwohner.DALL-E

Die Zahl der Sprengungen von Geldautomaten in Deutschland ist nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) im Jahr 2024 um gut vierzig Prozent zurückgegangen. Bundesweit wurden 269 Fälle registriert, nachdem im Vorjahr noch 448 Automaten gesprengt worden waren. Trotz dieses Rückgangs bleibt das Schadensausmaß erheblich: Allein 2024 summierten sich die Schäden auf rund 47 Millionen Euro – davon 21 Millionen Euro an Gebäuden und rund 26 Millionen Euro durch gestohlenes Bargeld.

Regionale Unterschiede zeigen, dass das Problem keineswegs gelöst ist. In Nordrhein-Westfalen gingen die Fallzahlen um mehr als siebzig Prozent zurück, während Berlin einen Anstieg von 24 auf 44 Sprengungen verzeichnete. Dort gelten besonders dichte Automatennetze und die Nähe zu internationalen Tätergruppen als Risikofaktoren.

Parallel zur GDV-Analyse befasst sich der Bundestag heute mit einem Gesetzesentwurf, der härtere Strafen für Geldautomatensprengungen vorsieht. So sind u.a. verschärfte Strafrahmen bei bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Taten sowie strengere Regelungen im Sprengstoffrecht geplant. Laut dem Gesetzentwurf sind künftig Freiheitsstrafen von zwei bis zu fünf Jahren vorgesehen, bei besonders schweren Fällen mit erheblicher Gesundheitsgefährdung bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe.

Der GDV begrüßt die Initiative, betont jedoch, dass Strafverschärfungen allein nicht ausreichen. „Wir brauchen einheitliche Standards zur Sicherung von Automaten, um Zwischenfälle nachhaltig zu verhindern“, erklärt Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Dazu gehören bauliche Vorgaben für Standorte, Nachtverschlüsse, Einfärbesysteme für Bargeld und eine bessere Abstimmung zwischen Banken, Versicherern und Sicherheitsbehörden.

Geldautomatensprengungen gelten seit Jahren als wachsendes Risiko für Banken, Versicherer und Anwohner. Die Druckwellen der Explosionen verursachen häufig massive Gebäudeschäden, auch an Wohnungen oder Geschäften in unmittelbarer Nähe. Der GDV sieht in verbindlichen technischen Sicherheitsvorgaben und einer verbesserten Zusammenarbeit zwischen den Akteuren den Schlüssel, um die Zahl der Sprengungen weiter zu reduzieren.

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