PKV-Beiträge im Alter: Verband nennt Entlastungen und Stellschrauben für Versicherte
Die Sorge vor steigenden Beiträgen in der privaten Krankenversicherung im Alter ist nach Einschätzung des PKV-Verbands oft unbegründet. Neue Zahlen zeigen: Im Schnitt liegen die Beiträge unter dem Niveau der GKV – ab 60 Jahren sorgen besondere Faktoren für Entlastungen. Der Verband verweist zudem auf mehrere Möglichkeiten, wie Versicherte ihre Beiträge aktiv beeinflussen können.
Viele privat Krankenversicherte befürchten, dass ihre Beiträge im Alter unerschwinglich werden. Laut aktuellen Zahlen des PKV-Verbands ist diese Sorge jedoch meist unbegründet. 2024 lag der durchschnittliche Monatsbeitrag für Erwachsene ohne Beihilfeanspruch – also insbesondere Angestellte und Selbstständige – bei 559 Euro. Über alle Altersgruppen hinweg blieb der Wert unter 650 Euro, ab 65 Jahren häufig deutlich darunter.
Ein Vergleich mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verdeutlicht die Unterschiede: 2024 zahlte ein Durchschnittsverdiener in der GKV rund 616 Euro, 2025 steigt dieser Wert bereits auf 711 Euro. Wer ein Einkommen an der Beitragsbemessungsgrenze erzielt, zahlte 2024 in der GKV 844 Euro, 2025 sind es 965 Euro.
Verband: Entlastungen ab 60 Jahren
Nach Angaben des PKV-Verbands sinken die Beiträge ab dem 61. Lebensjahr spürbar. Grund sind mehrere Faktoren:
- Zehn-Prozent-Zuschlag: Ab Alter 60 entfällt der gesetzliche Zuschlag, der zuvor als zusätzliches Vorsorgekapital diente.
- Alterungsrückstellungen: Mittel aus dem Zuschlag und den regulären Rückstellungen wirken im Alter beitragsentlastend.
- Krankentagegeld: Mit Renteneintritt fällt der Beitrag für diese Absicherung weg.
Darüber hinaus weist der Verband darauf hin, dass Rentner Anspruch auf einen Zuschuss der Deutschen Rentenversicherung haben. Der Zuschuss beträgt derzeit 8,55 Prozent der Bruttorente, höchstens jedoch die Hälfte des tatsächlichen PKV-Beitrags.
Verband nennt Gestaltungsmöglichkeiten
Der PKV-Verband betont zudem, dass Versicherte ihre Beitragshöhe aktiv beeinflussen können. Anders als in der GKV hängt diese nicht vom Einkommen ab. Zu den vom Verband genannten Stellschrauben gehören:
- Beitragsentlastungstarife: Wer frühzeitig vorsorgt, kann Beiträge im Alter planbar reduzieren. Arbeitgeber beteiligen sich oft an den Kosten.
- Tarifwechsel: Privatversicherte haben einen gesetzlichen Anspruch, innerhalb ihres Unternehmens in günstigere Tarife zu wechseln. Über 60-Jährige erhalten laut Verband mit ihrer jährlichen Beitragsinformation konkrete Hinweise dazu.
- Selbstbehalt: Höhere Eigenanteile im Krankheitsfall können die laufenden Beiträge senken.
- Leistungsanpassungen: Optional vereinbarte Leistungen – etwa das Einbettzimmer – lassen sich streichen, um Kosten zu reduzieren.
- Sozialtarife: Für Notlagen verweist der Verband auf Standard- und Basistarif als günstigere Alternativen.
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