In diesem Jahr haben sich die Steuerregeln für Investmentfonds geändert, weswegen viele Fondsanleger am 2. Januar 2019 auf ihrem Konto eine Abbuchung aufgrund der Fondsbesteuerung feststellen werden, so der deutsche Fondsverband BVI.
Damit wird zum ersten Mal die sogenannte Vorabpauschale auf die Wertentwicklung thesaurierender oder teilweise ausschüttender Fonds für 2018 angewendet.
So soll sichergestellt werden, dass der Anleger einen Mindestbetrag versteuern muss. Dabei berücksichtigt die Vorabpauschale nicht die tatsächlich erwirtschafteten laufenden Erträge, sondern errechnet sich anhand einer gesetzlich festgelegten Formel. Bei einer Depotführung im Inland zieht die Bank die fällige Steuer direkt ein, wenn kein ausreichender Freistellungsauftrag beziehungsweise keine NV-Bescheinigung vorliegt.
Bild: © Tomasz Zajda / fotolia.com
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