1-Prozent-Regel für Diensträder gekippt
Das Dienstwagenprivileg kann seit dem Jahr 2012 auch für Fahrräder in Anspruch genommen werden. Bundestag und Bundesrat haben mit dem „Jahressteuergesetz“ Steuerentlastungen beschlossen, die ab 2019 in Kraft treten sollen. Die Neuerungen gelten dann sowohl für herkömmliche Räder als auch für E-Bikes und Pedelecs (bis 25 km/h).
Neu ab 2019
Aktuell gilt für Diensträder die sogenannte „1-Prozent-Regel“: Die Bereitstellung des Rades durch den Arbeitgeber wird dem Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil angerechnet. Insofern ist dieser, wie auch bei Dienstwägen, mit einem Prozent des Brutto-Listenpreises vom Arbeitnehmer zu versteuern. Diese Regelung entfällt ab dem kommenden Jahr und die Anschaffung eines Dienstrades wirkt sich dann nicht mehr auf die Einkommenssteuer aus. Das Dienstrad darf auch weiterhin für private Wege, also etwa Einkäufe oder Ausflüge genutzt werden.
Allerdings bleibt es für die meisten der mehr als 250.000 deutschlandweiten Dienstradfahrer bei der bekannten Versteuerung nach der Ein‐Prozent‐Regel, berichtet die pressedienst‐fahrrad GmbH.
Dienstrad-Leasing: So geht‘s
In Absprache mit dem Arbeitgeber können Diensträder auch geleast werden. Das Dienstrad wird im Fachhandel gewählt und per Gehaltsumwandlung bezahlt. Laut dem Zweirad-Industrie-Verband kosten diese im Fachhandel durchschnittlich 2.500 Euro. Ein Überlassungsvertrag regelt dann die Nutzungsbedingungen. In diesem Fall verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Gehalts und nimmt stattdessen einen Sachbezug in Anspruch. Je nach Unternehmen beteiligen sich Arbeitgeber sogar an den monatlichen Leasing-Raten.
Darum lohnt sich Versicherungsschutz
Da Diensträder teilweise ganzjährig genutzt werden, sind hochwertige Modelle bei E-Bikes und Pedelecs bei Arbeitnehmern durchaus beliebt. Dementsprechend rät die Ammerländer Versicherung dazu, die gewerbliche Fahrradversicherung für Diensträder auch unabhängig vom Leasing-Anbieter abzuschließen. Dienstradversicherungen federn finanzielle Folgen bei Zwischenfällen ab, wie zum Beispiel Diebstahl, Teilediebstahl, Unfälle oder auch Vandalismus.
Dienstradversicherung – das sollte enthalten sein
- Neuwertentschädigung
- E-Bikes/Pedelecs: Feuchtigkeits- und Elektronikschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten
- Verschleißschäden sind beitragsfrei inklusive
- Bagatellschäden sind mitversichert
- Schutz bei Auslandsaufenthalten
Sinnvolle Ergänzungen sind auch weitere Services für Zwischenfälle unterwegs, Kostenbeteiligung für Ersatzräder, den Transport zur Werkstatt, die Rückfahrt mit Bus, Bahn oder Taxi, oder zusätzliche Notfallübernachtungen auf Reisen.
Bild: © olly / fotolia.com
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