BCA AG sieht sich auf Änderungen der FinVermV vorbereitet

Veröffentlichung: 26.11.2018, 06:11 Uhr - Lesezeit 3 Minuten

Der Referentenentwurf zur Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) wurde kürzlich vorgestellt, der die bekannten Vorschriften der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II umsetzen soll. Folglich werden sich Finanzanlagevermittler nach § 34f GewO auf mehr Beratungs- und Vermittlungsaufwand einstellen müssen.

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Vor allem einzelne Vorgaben, wie die Telefonaufzeichnung für Beratungsgespräche, bedeutet für die meisten Vermittler die Umstellung etablierter Geschäftsprozesse. Die BCA AG sieht sich hierbei als wichtiger Unterstützer für den freien Vertrieb und in Sachen FinVermV-Umsetzung als einziger Pool mit hauseigener BfV Bank für Vermögen AG optimal für die Zukunft aufgestellt.

Dr. Frank Ulbricht, Vorstand BCA AG und BfV Bank für Vermögen AG, dazu:

„Da sich bekanntermaßen eine Bank hinsichtlich Regulierungsvorgaben in der Regel früher – als etwa ein Pool – den Anforderungen stellen muss, sind wir in Sachen FinVermV bestmöglich vorbereitet und lassen so die MiFID II-Expertise unserer Bank kontinuierlich ins ganze Unternehmen einfließen.“

Die BCA AG stellt beispielsweise Lösungen für eine lückenlose Beratungsdokumentation, für regulierungskonforme Zielmarktbestimmung für Finanzprodukte sowie für verschärfte Offenlegungspflichten zu Kostentransparenz bereit.

Bereits heute ermöglicht die BCA AG eine fernmündliche Aufzeichnungslösung, die den in MiFID II vorgeschriebenen Anforderungen betreffend Beratungsdokumentation gebührend Rechnung trägt. Das Tool kann zugleich genutzt werden, ohne dass der Vermittler seine bestehende Telefoninfrastruktur eigens dafür anpassen muss.

Darüber hinaus hat die BCA AG die regulatorischen Vorgaben und dynamischen Rahmenbedingungen genutzt, um die Beratungseffizienz für freie Vermittler im Investmentbereich nachhaltig zu steigern. Durch das angebotene 3-Punkte-Erfolgskonzept erhalten Berater ein ineinander übergreifendes Angebot, um im MiFID II-Zeitalter jede Kundengruppe regulierungskonform, ökonomisch wie professionell beraten zu können.

Bild: © alphaspirit / fotolia.com

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