Für Martin Eberhard, Vorstand für Marketing und Vertrieb bei der FondsKonzept AG, ist die Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) für Finanzanlagenvermittler nach § 34 f und h GewO eine Chance, die Digitalisierung ihrer Geschäftsmodelle voranzutreiben.
Bei richtiger Anwendung kann die FinVermV den Markenkern einer unabhängigen Beratung herausstellen. Ein Beispiel sind die Regelungen zu Interessenkonflikten bei Vergütungen. Diese müssen unbedingt vermieden und im Zweifelsfall offengelegt werden.
Martin Eberhard dazu:
„Unabhängigkeit in der Beratung ist ein zentrales Qualitätsmerkmal von Finanzmaklern und kann mit der FinVermV gegenüber den Kunden offensiv ausgespielt werden.“
FinVermV als Chance
Vor diesem Hintergrund rät Martin Eberhard dazu, die Neufassung der FinVermV nicht als Bedrohung zu sehen. Diese solle vielmehr als Chance genutzt werden, eine Neuausrichtung des Geschäftsmodells hinsichtlich effizienter Prozessabläufe und Strukturen vorzunehmen.
Dies gilt auch dann, wenn es sich um eine Übergangslösung handeln sollte. Und wenn die länderrechtliche Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin übertragen werden sollte, sodass die neuen Regelungen in das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) übernommen werden könnten.
Martin Eberhard sagt:
„Alle gesetzlichen Neuregelungen sind mit einer leistungsfähigen digitalen Infrastruktur, wie wir sie unseren Partnern mit dem Maklerservicecenter bieten, vollumfänglich zu bewältigen.“
Übergangsfrist nutzen
Makler mit einer Zulassung nach § 34 f und h des Gewerberechts (GewO) sollten die eingeräumte Übergangsfrist von zehn Monaten konsequent nutzen. In dieser Zeit sollen sie ihre Geschäftsmodelle mit einer volldigitalen Infrastruktur fit für die Zukunft zu machen. Die sogenannte Roadmap von FondsKonzept unterstützt dabei.