Transparenzdruck bei Vorstandsvergütungen wird verstärkt

Veröffentlichung: 22.10.2018, 05:10 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

Am 11.10.2018 wurde vom BMJV der Referentenentwurf für das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) veröffentlicht. Die Richtlinie, die von allen EU-Mitgliedsstaaten bis 2019 in nationales Gesetz umzusetzen ist, soll die Vorstandsvergütung stärker an den Interessen der Aktionäre ausrichten, mehr Transparenz schaffen und eine nachhaltige Unternehmensentwicklung fördern.

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Ein Kommentar von Ralph Lange, Manager Executive Compensation bei Willis Towers Watson:

Größerer Einfluss von Aktionären und Stimmrechtsberatern

Aktionäre, Investoren, aber auch Stimmrechtsberater erhalten damit ab 2020 deutlich mehr Einfluss auf die Vorstandsvergütung. Börsennotierte Unternehmen müssen sich künftig wesentlich intensiver mit den Erwartungen ihrer Aktionäre auseinandersetzen als bisher. Gleichzeitig dürfte es für sie aber auch leichter werden, ihre Aktionäre oder deren Vertreter – etwa Fondsgesellschaften – zu identifizieren und Stimmrechtsberater in die Verantwortung zu nehmen.

Detailliertere Offenlegung der Vorstandsvergütung und umfassendere Abstimmung

In den meisten börsennotierten Großunternehmen stimmt die Hauptversammlung bereits heute regelmäßig über die Vergütung der Geschäftsleitung ab. Auch wenn der Entwurf weiterhin ein nicht bindendes Votum vorsieht, darf zukünftig nur entsprechend einer der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegten Vergütungspolitik vergütet werden.

Darüber hinaus ist zukünftig auch über den Vergütungsbericht abzustimmen. Dieser muss neben der individualisierten Darstellung aller Vergütungselemente die Entwicklung der Vorstandsvergütung im Vergleich zur durchschnittlichen Bezahlung der Beschäftigten, sowie die Entwicklung der Unternehmensleistung über 5 Geschäftsjahre hinweg ausweisen.

Eine derart detaillierte Beschreibung der Vergütungspolitik hat in Deutschland bislang kaum ein Unternehmen vorgenommen. Allerdings ist diese Darstellung erst über die nächsten 5 Jahre aufzubauen und muss nicht rückwirkend dargestellt werden, was die Anwendung für die Unternehmen etwas erleichtern dürfte.

Vorstandsvergütung jetzt prüfen

Jedes börsennotierte Unternehmen in Deutschland muss jetzt prüfen, ob sein Vergütungssystem die eigene Firmenstrategie optimal unterstützt und die richtigen Anreize zur nachhaltigen Performance setzt. Auch werden die Vergütungsberichte deutlich überarbeitet werden müssen. Kosmetische Anpassungen reichen keinesfalls aus.

Ratsam ist zudem eine ausführliche Auseinandersetzung mit den Erwartungen der Aktionäre und Stimmrechtsberater. Im Laufe des kommenden Jahres sollte das jeweilige Vergütungssystem dann in Abstimmung mit den Investoren an die neue Richtlinie angepasst werden. Damit sind die wesentlichen Voraussetzungen geschaffen, um 2020, wenn die erste Abstimmung nach dem neuen Gesetz erfolgt, keine negativen Überraschungen zu erleben.

Bild: © alphaspirit / fotolia.com

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