Der Bund der Versicherten e .V. (BdV) hat die Central Krankenversicherung abgemahnt, da der Versicherer Tarifwechsel erschwere, auf den Kunden einen gesetzlichen Anspruch haben. Der Versicherer erwecke in seinen Unterlagen den Eindruck, bei Erkrankungen des Versicherungsnehmers könne die Central einen Tarifwechsel ablehnen. Die Central beschwichtigt: Lediglich ein Kunde habe ein Schreiben missverstanden.
Das Tarifwechselrecht in der privaten Krankenversicherung ist gesetzlich geregelt (in § 204 Versicherungsvertragsgesetz) und für die Verbraucherschützer wesentlich. Der Versicherer ist grundsätzlich verpflichtet, einen Tarifwechsel durchzuführen. Bei Mehrleistungen im Zieltarif kann er nur Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge verlangen, ablehnen kann er jedoch nicht. Die Central Krankenversicherung behält sich bei Tarifwechsel-Anfragen wechselwilliger Versicherungsnehmer im Falle einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes eine Ablehnung vor. Das vorliegende Musterschreiben der Versicherung hält der BdV für geeignet, Versicherungsnehmer in unzulässiger Weise von einem Tarifwechsel abzuhalten.
„Ein funktionierendes Tarifwechselrecht in der Privaten Krankenversicherung ist notwendige Grundlage für einen echten Wettbewerb. Es kann aufgrund einer Erkrankung nicht einfach eingeschränkt werden“, so BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. „Wir hoffen, dass die außergerichtliche Aufforderung ausreicht, damit die Central dieses Fehlverhalten beendet“.
Die Central nimmt zum Vorwurf wie folgt Stellung: „Der Passus, der sich ausschließlich auf Versicherte bezieht, die mit einem Wechsel eine höhere Leistungsabsicherung anstreben, ist von einem unserer Kunden missverstanden worden. Deshalb versenden das das vom BdV kritisierte Musterschreiben bereits seit heute nicht mehr. Wir sind jedoch in keinem Fall zum Nachteil unserer Versicherten von der Regelung in § 204 VVG abgewichen. Auch haben wir bisher die Erfahrung gemacht, dass unsere Kunden den Passus im Kontext unserer gesamten Kommunikation nicht missverstehen. Versicherte, die mit dem Wechsel einen geringeren Beitragssatz anstreben, sind von dem besprochenen Passus gar nicht betroffen.“
Erst Ende letzten Jahres hatte der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) sich zu verbindlichen „Leitlinien für einen transparenten und kundenorientierten Tarifwechsel“ verpflichtet, die ab 2016 gelten sollten (wir berichteten). Fans des Filmes „Fluch der Karibik“ fühlten sich an dieser Stelle an das Zitat zum Piraten-Kodex erinnert: “The Code is more what you’d call guidelines than actual rules.” Auf der Website des Verbandes findet sich übrigens eine Liste teilnehmender Unternehmen. Die Central ist nicht dabei.
Bild: © ra2 studio / fotolia.com
Themen:
LESEN SIE AUCH
BdV erneuert Forderung nach Kostendeckel
BdV fordert Kostendeckel für Abschluss- und Verwaltungskosten
Generali Lebensversicherung: BdV und BaFin äußern sich zum Verkauf
BdV: Run-Off-Pläne der Generali sind Sündenfall
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
VHV Allgemeine verbessert Combined Ratio – auch im Kfz-Geschäft
Wie Helvetia im deutschen Maklermarkt punkten will
ROLAND Schutzbrief profitiert von mildem Schadenjahr
R+V steigert Ergebnis deutlich
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.














