BVK stimmt BaFin bei Provisionsabgabeverbot zu
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt die enge Auslegung des Provisionsabgabeverbots durch die BaFin. In ihrem veröffentlichten „Rundschreiben zur Zusammenarbeit mit Versicherungsvermittlern sowie zum Risikomanagement im Vertrieb“ (Vertriebsrundschreiben 11 / 2018) hatte die BaFin die Auslegung des Provisionsabgabeverbots konkretisiert.
BVK-Präsident Michael H. Heinz gibt ein Statement:
„Wir freuen uns, dass Verbraucher nicht mit falschen Anreizen zum Abschluss von Versicherungsverträgen verleitet werden dürfen und dass die Beratungsqualität durch den Vermittler sichergestellt wurde.
Geschäftsmodelle, die nicht den Fokus auf den Kundenbedarf legen, sondern den Versicherungsnehmer zu Abschlüssen mit möglichst hohen Provisionsrückzahlungen animieren wollen, müssen konsequent sanktioniert werden.
Es geht uns um Verbraucherschutz! Daher stimmen wir mit der BaFin überein, dass auch fragwürdige Geschäftsmodelle junger Start-Ups, die auf eine ‚Geiz-ist-geil-Mentalität‘ setzen, nicht weiter zum Schaden der Verbraucher und der gesamten Vermittlerbranche betrieben werden dürfen.“
Der BVK hatte sich für die Verankerung des Provisionsabgabeverbots im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) erfolgreich eingesetzt.
Bild: © pedrosala / fotolia.com
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