In der verabschiedeten „Bonner Erklärung“ positionierte sich das 14. Bonner Spitzentreffen einstimmig gegen eine Deckelung von Provisionen im Zuge der Evaluierung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG).
Das Treffen der Vorsitzenden der Vertretervereinigungen, des BVK-Präsidiums sowie des Vorstandes des Arbeitskreises Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz (AVV) fand am 19. September 2018 statt. Dort werden aktuelle branchenpolitische, rechtliche und berufsständische Fragen und Entwicklungen erörtert. Dies fließt in der Verabschiedung der „Bonner Erklärung“ ein.
In diesem Jahr stellen die Repräsentanten der deutschen Vermittlerschaft unter dem Titel „Die Umsetzung der IDD – Neue Herausforderungen für den Agenturvertrieb in den Bereichen Vertriebssteuerung, Weiterbildung und Vergütung“ Kernforderungen an die Politik.
Angesichts vieler neuer Gesetze und Regulierungen postuliert das „Bonner Spitzentreffen“ vom Gesetzgeber eine Auszeit, da die Belastungsgrenze vieler kleiner und mittelständischer Vermittlerbetriebe bereits überschritten ist. Auch sollten Überregulierungen überprüft werden, wie die unverändert hohe Stornohaftung, und sprachen sich gegen einen Provisionsdeckel aus.
Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), erklärt:
„Ein Provisionsdeckel in der Lebensversicherung wäre eindeutig verfassungswidrig. Eine gesetzliche Provisionsbegrenzung wäre weder geeignet, noch erforderlich und angemessen, weil das ursprüngliche LVRG bereits Wirkung entfaltet, wie der Evaluierungsbericht des Bundesfinanzministeriums selbst feststellt. Der BVK würde auch anhand eines Musterfalles gegen den gesetzlichen Provisionsdeckel klagen!“
Mit Gesetz zur IDD-Umsetzung zufrieden
Insgesamt zeigte sich das 14. „Bonner Spitzentreffen“ mit dem verabschiedeten Gesetz zur IDD-Umsetzung aus mehreren Gründen zufrieden: Es garantiert den Erhalt des Provisions- und Courtagesystems als Leitvergütung und begrenzt nicht die Vergütung von Vermittlern, entgegen der aktuellen Pläne im Zuge der LVRG-Evaluierung.
Eine Vertriebssteuerung durch die Unternehmen ist zudem nur noch im Kundeninteresse möglich, was den Verbraucherschutz stärkt. Des Weiteren sind die bestehenden Transparenzvorschriften festgeschrieben worden, womit eine irreführende Provisionsoffenlegung verhindert wurde.
Ebenso ist das Provisionsabgabeverbot gesetzlich im Versicherungsaufsichtsgesetz gestärkt worden, wofür der BVK immer eingetreten ist. Der BVK begrüßt in diesem Zusammenhang die restriktive Auslegung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Auch begrüßt das „Bonner Spitzentreffen“, dass nun für alle Vertriebswege, also auch für den Onlinevertrieb, gleiche Wettbewerbsbedingungen gelten. Damit konnte insbesondere der BVK den Gesetzgeber davon überzeugen, dass es zukünftig „Keinen Vertrieb ohne Beratung“ geben darf.
Bild: © olly / fotolia.com
Themen:
LESEN SIE AUCH
Fehlanreize im Versicherungsvertrieb?
BVK: Wirkung des Provisionsdeckels bei Lebensversicherungen nicht geklärt
Provisionsdeckelgesetz: Stellungnahmen des AfW, BdV, BVK und vzbv
BVK stimmt BaFin bei Provisionsabgabeverbot zu
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Wie Partnerschaften zwischen Versicherern und Tresoranbietern sichere Aufbewahrung gewährleisten
Grundfähigkeitsversicherung: Was „Gehen“ wirklich bedeutet
DAV und GDV plädieren für stabilen Höchstrechnungszins
Winterreifenpflicht: Falsche Bereifung gefährdet Versicherungsschutz
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.













