Versicherungsbetrug ist meist aussichtslos und strafbar

Veröffentlichung: 26.07.2018, 05:07 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

Laut einer Umfrage von Statista in Zusammenarbeit mit YouGov haben fünf Prozent der befragten Deutschen angegeben, schon einmal Versicherungsbetrug begangen zu haben, zehn Prozent haben immerhin schon darüber nachgedacht. Besonders gerne wird demnach bei angeblichen Versicherungsschäden mit Unterhaltungs- und Haushaltselektronik geschwindelt – gemeldet werden sie bevorzugt der Privathaftpflicht- und der Hausrat-Versicherung.

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So zerstört der Kumpel unglücklicherweise das alte iPhone – und schnell gibt es von der Versicherung Geld für das neue. Nur klappt das so nicht, erläutert die Gothaer-Versicherung, denn die Haftpflichtversicherung zahlt nur den Zeitwert.

Was eine private Haftpflichtversicherung zahlen muss, richtet sich nach gesetzlichen Vorschriften, die auch gelten, wenn man nicht versichert ist. Der Schadenersatz soll einen Geschädigten so stellen, als sei der Schaden nicht eingetreten (§ 249 BGB). Der Geschädigte soll nicht mehr und auch nicht weniger haben.

Reparatur geht vor

Eine Haftpflichtversicherung schaut deshalb zunächst, ob eine Reparatur möglich ist. Gerade bei Elektrogeräten mit meist schnell sinkenden Preisen ist die Reparatur vielfach teurer als das, was das Gerät zum Zeitpunkt des Schadens wert war (Zeitwert). Es handelt sich dann um einen "wirtschaftlichen Totalschaden". Das hat zur Folge, dass eben nur jener Zeitwert erstattet wird.

Zeitwert ermitteln

Die Schadensachbearbeiter einer Versicherung ermitteln den Zeitwert, indem sie z.B. bei Ebay nachschauen, für wie viel ein gleich altes Smartphone gehandelt wird. Der betrügerische Smartphone-Besitzer bekommt von der Haftpflichtversicherung daher nicht mehr, als er ohnehin beim Verkauf seines gebrauchten Gerätes bekommen würde. Wenn es ein sparsamer Schadensachbearbeiter, der den Zeitwert eher an der unteren Spanne ansetzt, bringt der getürkte Haftpflicht-Schaden möglicherweise sogar weniger als ein Verkauf bei Ebay oder im Kleinanzeigenmarkt der örtlichen Tageszeitung.

Hausratversicherung deckt nur bestimmte Risiken

Die übliche Hausratversicherung deckt nur die Risiken Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser sowie Vandalismus und auch anders als in der Haftpflichtversicherung können wegen grober Fahrlässigkeit Leistungen ganz oder teilweise verweigert werden. Selbst wenn der Betrug nicht auffällt, geht der Anspruchsteller daher voraussichtlich leer aus, hat aber einen beschädigten Fernseher oder ein beschädigtes Smartphone.

Wenn der Betrugsversuch aufgedeckt wird …

Wird der Betrugsversuch entdeckt, wird es richtig ärgerlich. In jedem Fall kündigt die Versicherung den Vertrag. Einen neuen Vertrag bei einer anderen Gesellschaft zu bekommen, ist dann praktisch unmöglich. Geht die Akte an die Staatsanwaltschaft, droht eine Anklage und Verurteilung wegen Betruges. Die Höchststrafe beträgt regelmäßig fünf Jahre Haft, in schweren Fällen können bis zu zehn Jahre verhängt werden (§ 263 StGB).

Es gelten die gleichen Verjährungsregeln wie bei jedem anderen Betrug, das heißt: Verjährung nach fünf Jahren. Die Frist läuft, sobald die Tat beendet ist, man also Geld von der Versicherung bekommen hat (§ 78a Satz 1 StGB).

Bild: © olly / fotolia.com

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