Württembergische verzichtet künftig auf Gesundheitsprüfung in der Unfallversicherung
Die Württembergische Versicherung AG hat ihre Unfallversicherung zum 1. Juni 2026 überarbeitet. Zu den wichtigsten Neuerungen zählt der Verzicht auf die bislang marktübliche Gesundheitsprüfung. Zudem wurden die Assistance-Leistungen ausgebaut und der Leistungsumfang in mehreren Bereichen erweitert.
Verzicht auf Gesundheitsprüfung
Nach Angaben der Württembergischen entfällt künftig in allen Tariflinien und Versicherungssummen die Gesundheitsprüfung beim Abschluss einer Unfallversicherung. Dadurch müssen Kundinnen und Kunden keine umfangreichen Gesundheitsfragen mehr beantworten. In der Regel ist ein sofortiger Versicherungsschutz möglich.
Ausbau der Assistance-Leistungen
Die Unfallversicherung wurde zudem um ein erweitertes Assistance-Konzept ergänzt. Zentrales Element ist ein aktives Reha-Management mit persönlicher Begleitung durch einen sogenannten „Unfall-Lotsen“.
Ergänzend bietet die Württembergische Unterstützungsleistungen im Alltag und im familiären Umfeld an. Darüber hinaus werden unter anderem Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen bis zu 20.000 Euro erstattet.
Erweiterte Leistungen bei Vorerkrankungen
Auch bei der Berücksichtigung von Vorerkrankungen hat die Württembergische ihren PremiumSchutz angepasst. Während Vorerkrankungen bei Unfallversicherungen die Leistung grundsätzlich mindern können, wenn sie zu den Unfallfolgen beigetragen haben, verzichtet der Versicherer nach eigenen Angaben künftig in der Regel auf eine Leistungskürzung, sofern der Mitwirkungsanteil unter 75 Prozent liegt.
Mit dem optionalen Baustein „PremiumPlus“ kann der Mitwirkungsanteil auf 100 Prozent erhöht werden.
Weitere Leistungsverbesserungen
Im PremiumSchutz wurden darüber hinaus weitere Leistungen angepasst oder neu aufgenommen. Dazu zählen:
- Kostenübernahme für Umbauten, Umschulungen und Hilfsmittel bis zu jeweils 50.000 Euro.
- Bergungs- und Rettungskosten bis zu 250.000 Euro.
- Leistungen für psychologische Betreuung nach einem versicherten Unfall.
- Erhöhung und Optimierung der Gliedertaxen.
- Kostenübernahme für die Reparatur oder den Ersatz von Prothesen nach einem Unfall bis zu 2.500 Euro.
- Vorsorgeversicherung für Helferinnen und Helfer bei privaten Bauvorhaben ohne zusätzlichen Antrag.
- Verzicht auf den bisherigen Ausschluss von Luftfahrtrisiken im PremiumSchutz.
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