Bitkom: Kritik am Entwurf zur neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie
Am 20. Juni 2018 stimmte der Rechtsauschuss im Europäischen Parlament über den Richtlinienentwurf ab und stellte damit die Weichen für die finalen Verhandlungen im Ministerrat. Aus Sicht des Digitalverbands Bitkom würde der aktuelle Richtlinienentwurf die freie Kommunikation im Internet massiv einschränken und die Digitalwirtschaft Europas langfristig schädigen.
Laut EU-Vorschlag sollen Internetplattformen sämtliche Inhalte einzelner Internetnutzender bereits vor dem Hochladen auf vermeintliche Urheberrechtsverletzungen hin prüfen und bei potenziellen Rechtsverletzungen maschinell blockieren – egal ob Text, Bild, Musik oder Video.
Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer, kommentiert:
„Die EU will Uploadfilter einführen und überschreitet damit erstmals die Grenze zwischen Kontrolle und Zensur.“
Von der Maßnahme betroffen wären unzählige Plattformen, die Inhalte Dritter speichern. Der Geltungsbereich beginnt bei Foren, wo sich z.B. Patienten über bestimmte Krankheitsbilder oder Hobbybastler über die neuesten Tricks und Kniffe austauschen und reicht bis zu den großen sozialen Netzwerken wie Facebook und YouTube.
Dr. Bernhard Rohleder dazu:
„Wir reden hier nicht über die Bekämpfung von schwerster Kriminalität oder Terrorismus, diesmal geht es um das Urheberrecht. Zensur ist die stärkste Keule des Gesetzgebers. Die sollte er in diesem Fall im Schrank lassen und sich auf andere Maßnahmen konzentrieren, um Urheberrechtsverletzungen zu bekämpfen.“
Schrankenregelung zum Text-and-Data-Mining
Gleichermaßen kritisch sieht Bitkom die geplante Schrankenregelung zum Text-and-Data-Mining. Data Mining beschreibt die Analyse von Daten mit dem Ziel, Muster und neue Zusammenhänge zu erkennen, zum Beispiel in der medizinischen Diagnose.
Dr. Bernhard Rohledererklärt:
„Für die Weiterentwicklung der Schlüsseltechnologie Künstlicher Intelligenz ist Data Mining der wichtigste Grundbaustein. Mit der Beschränkung beim Data Mining führt der Richtlinienentwurf die Vorhaben zur Förderung von KI ad absurdum.“
Es war bislang strittig, ob entsprechende Analysen von frei verfügbaren Inhalten im Internet urheberrechtlich einer Vervielfältigung gleichkommen und damit einer Erlaubnis durch den Urheber bedürfen. Hier soll der Richtlinienentwurf nun Klarheit schaffen, allerdings unter anderem mit der Einschränkung eines sogenannten Rechtevorbehalts. Aus Bitkom-Sicht wäre der automatisierten Webanalyse damit nicht geholfen, da eine entsprechende Nutzung im Bereich Künstlicher Intelligenz verhindert würde.
Leistungsschutzrecht für Presseverleger
Darüber hinaus plant die EU, ein EU-weites Leistungsschutzrecht für Presseverleger einzuführen, wie es in Deutschland im Grundsatz bereits gilt. Danach müssen beispielsweise Betreiber von Suchmaschinen für die Anzeige kurzer Textausschnitte in ihren Suchergebnissen die Verlage vergüten.
Dr. Bernhard Rohleder sagt:
„Das EU-Parlament ignoriert die schlechten Erfahrungen aus Deutschland und Spanien mit solch einem Recht. Das Leistungsschutzrecht schränkt den Informationsfluss im Internet ein und schadet vor allem nationalen und regionalen Medienangeboten und Tech-Startups.“
Regelungen zum Urhebervertragsrecht
Auch die Regelungen zum Urhebervertragsrecht im Richtlinienentwurf schießen aus Bitkom-Sicht über das Ziel hinaus. So sollen beispielsweise alle neuen Rechte im Vertragsverhältnis zwischen Urheber und Verwerter auch für die Softwarebranche gelten. Damit würde in die Vertragsfreiheit einer Branche eingegriffen, ohne dass Regelungsbedarf besteht.
Dr. Bernhard Rohleder fasst zusammen:
„Der Richtlinienentwurf geht in die völlig falsche Richtung. Anstatt die Grundlagen für neue digitale Geschäftsmodelle der Zukunft zu schaffen, will er überkommene Geschäftsmodelle von gestern schützen. Und dafür opfert er die Grundprinzipien des freien Internets und stellt das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung in Frage.“
Bild: © Dmytro / fotolia.com
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