Standard-Datenschutzerklärung für Vermittler
Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. hat gemeinsam mit den maßgeblichen Maklerpools der Branche eine Datenschutzinformation und -einwilligung erstellt, welche Makler für ihre Kunden nutzen können. Ziel ist es, damit einen Marktstandard zu setzen.
Ein wesentliches Element der korrekten Umsetzung der neuen Anforderungen ist eine an die Vorgaben der DSGVO angepasste Datenschutzerklärung – so der hergebrachte Begriff. In Zukunft unterscheidet man zwischen der Datenschutzinformation und der Einwilligung.
Informationspflichten gegenüber Kunden erfüllen
Mit der Datenschutzinformation erfüllen die Makler die Informationspflichten gegenüber den Kunden, dahingehend, wie mit deren Daten umgegangen wird.
Einwilligung zur Datenverarbeitung einholen
Mit der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung wird für bestimmte Verarbeitungsvorgänge beziehungsweise bestimmte Kategorien von Daten, wie Gesundheitsdaten, die ausdrückliche Einwilligung des Kunden zur Verarbeitung der Daten eingeholt.
Beides ist in dem vom AfW gemeinsam mit den Maklerpools entwickelten Dokument verbunden.
Bild: © grapestock / fotolia.com
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