Ab sofort gibt es eine DSGVO-konforme Einwilligungserklärung für Makler und Unternehmen. Diese wurde auf Initiative des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW gemeinsam mit der beim AfW angesiedelten Initiative „Pools für Makler“ und mit fachlicher Unterstützung weiterer Partner der Branche erarbeitet.
Ein wesentliches Element der korrekten Umsetzung der Anforderungen der seit 25. Mai 2018 anzuwendenden DSGVO ist eine an die Vorgaben der DSGVO angepasste Datenschutzinformation und der Einwilligung. Mit der Datenschutzinformation werden die Informationspflichten gegenüber den Kunden dahingehend erfüllt, wie mit deren Daten umgegangen wird.
Ziel dieser Initiative zu einem Branchenstandard ist es, den Maklern und den Unternehmen eine breit am Markt akzeptierte und abgestimmte Vorlage zu bieten und einen Marktstandard zu setzen.
Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW, dazu:
„Ein solch komplexes Thema wie der Datenschutz bedarf einer Gemeinschaft zur Lösung. Wir freuen uns sehr, dass es gelungen ist, auf so breiter Basis dieses Ergebnis für die Branche zu erzielen!“
Zusätzlich zum Branchenstandard Einwilligungserklärung wird den Maklern auch ein Muster einer Datenschutzinformation nach Paragraf 13 DSGVO zur Verfügung gestellt. Mit der Einwilligungserklärung wird für bestimmte Verarbeitungsvorgänge beziehungsweise bestimmte Kategorien von Daten – wie Gesundheitsdaten –, die ausdrückliche Einwilligung des Kunden zur Verarbeitung der Daten eingeholt. Diese Datenschutzinformationen sind allen Personen auszuhändigen, die von einer Datenverarbeitung betroffen sind, also insbesondere Versicherungsnehmer, aber zum Beispiel auch versicherte Personen und gegebenenfalls abweichende Beitragszahler.
Da jeder Maklerbetrieb anders organisiert ist, ist es nicht möglich ein verbindliches Muster zu schaffen, das die tatsächlichen Gegebenheiten eines jeden Maklerbetriebs genau abbildet. Daher liegt es vor allem hier an den Anwendern, die Orientierungshilfe mit den Gegebenheiten in ihrem Maklerbetrieb abzugleichen.
Die erarbeiteten Dokumente werden von allen Beteiligten gemeinsam fortlaufend weiterentwickelt.
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