Ein Tool und seine Vision: Was ist appRIORI?

Veröffentlichung: 29.05.2018, 05:05 Uhr - Lesezeit 8 Minuten

Auch das Jahr 2018 steht für den Versicherungsmakler unter dem Vorzeichen einer Vielzahl von Regulierungen. Nach Einführung der IDD Ende Februar folgt am 25. Mai 2018 die neue Datenschutz-Grundverordnung. Versicherungsmakler sind noch mehr gefordert, in relativ kurzer Zeit alle rechtlich geforderten Rahmenbedingungen im eigenen Unternehmen umzusetzen. Die Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte aus Hamburg hat sich ganz unterschiedliche Servicedienstleistungen für den Versicherungsmakler auf die Fahnen geschrieben, unter anderem zählt dazu auch appRIORI.

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Brigitte Hicker spricht mit Stephan Michaelis über dieses Tool und die damit verbundene Vision.

Herr Michaelis oder besser lieber Stephan. Du hast vielleicht vor einigen Jahren das erste Legal Tech für Versicherungsmakler erfunden. Was ist dieses appRIORI? Was kann es überhaupt?

„appRIORI, zuerst der Vertrag!“ bedeutet für mich, dass von vornherein (a priori) die vertraglichen Grundlagen geschaffen werden müssen, also der rechtliche Rahmen. Bevor eine Versicherungsvermittlung erfolgt, sollten der Umfang des Auftrages (Maklervertrag/Maklerauftrag), der Umfang der Bevollmächtigung und auch die Grundsätze zum Datenschutz geklärt sein. Andere Dinge, wie Erstinformation, Produktinformationsblatt oder die Aushändigung der Versicherungsbedingungen, sollten natürlich automatisch erfolgen.

Mit appRIORI stellen wir dem Versicherungsmakler eine Möglichkeit zur Verfügung, durch die er schnell den für sich individuell geeigneten Maklervertrag und alle dazugehörigen Dokumente erstellen kann.

Was ist das Besondere daran?

Die Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte nimmt regelmäßig das juristische Update dafür vor. Das Besondere ist also, dass ich mir immer wieder laufend Gedanken mache, wie die Vertragsgestaltung für den Versicherungsmakler optimiert werden könnte oder wie diese den geänderten gesetzlichen Bedingungen anzupassen ist. Diesen Update-Service wissen die User bereits zu schätzen. Veraltete Maklerverträge könnten allein deshalb schon rechtsunwirksam werden. Diese Gefahr besteht somit nicht.

Copy-and-paste wird vielfach genutzt. Ist es für Makler nicht einfacher, euer Know-how aus den Datenbanken zu kopieren und in die eigenen Vorlagen zu übernehmen?

Ich bin mir ganz sicher, dass unser Know-how vielfach herauskopiert wird. Doch fehlt dadurch der grundlegende Vorteil, immer up to date zu sein. Unser Ziel ist jedoch, dass der Versicherungsmakler rechtssicher agieren und dafür so einfach wie möglich, regelmäßig und intensiv mit unseren Vertragsvorlagen arbeiten kann. Deshalb haben wir auch mit den zwei größten Anbietern der Maklerverwaltungsprogramme eine Kooperation vereinbart. Es gibt digitale Schnittstellen zwischen der Software AMS und dem Softwarehaus IWM. Mehr als die Hälfte der Versicherungsmakler kann daher ohne Systembruch unsere Vertragsvorlagen nutzen und diese jeweils im Maklerverwaltungsprogramm abspeichern. Kundendaten sind somit nicht manuell einzutragen, sie können über die Schnittstelle ausgetauscht werden. Auch gegenüber weiteren Anbietern von Maklerverwaltungsprogrammen sind wir offen und bieten gerne unsere Schnittstelle an.

Ich gehe davon aus, dass alle Daten in appRIORI IDD-konform aufgebaut sind.

Natürlich ist es gerade eine turbulente Zeit und teilweise herrscht dadurch auch Verunsicherung. Im Versicherungsmaklervertrag bedarf es eigentlich keiner rechtlichen Änderungen. Die Erstinformation sollte künftig angepasst werden, dies sind aber nur Kleinigkeiten.

Mit appRIORI stellen wir dem Versicherungsmakler eine Möglichkeit zur Verfügung, durch die er schnell den für sich individuell geeigneten Maklervertrag und alle dazugehörigen Dokumente erstellen kann.

Für den Makler besteht wohl das größte Problem darin, dass er die neue EU-Datenschutzgrundverordnung ab dem 25. Mai 2018 berücksichtigen muss. Hierzu wurde unsere Datenschutzerklärung komplett überarbeitet. Versicherungsmaklern steht bereits ein neues Muster zur Verfügung. Natürlich finden Makler all diese aktualisierten Dokumente auch auf unserer Plattform, die sogar als App genutzt werden könnte.

Und es wurden noch einige weitere Grundlagen hinzugenommen. Gegebenenfalls sind Arbeits- oder Handelsvertreterverträge zu ändern und durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz bedarf es einer Anpassung der Versorgungsordnung. Auch hier stellen wir die jeweiligen Vertragsmuster zur Verfügung.

Es ist mein Ziel, dass alle Versicherungsmakler auf www.app-riori.de die nötigen Vertragsmuster nutzen können, um sich im ersten Schritt einmal selbst zu helfen. Alle individuellen Ausgestaltungen kann dann die Kanzlei Michaelis für die Mandantschaft vornehmen. Damit erreichen wir in allen Belangen eine größtmögliche Effektivität.

Was kostet die Nutzung für den Versicherungsmakler?

Eigentlich dürfte die Nutzung den Versicherungsmakler kein Geld kosten. Ganz viele Sponsor-Partner unterstützen uns in der Weiterentwicklung des Angebotes. Neu hinzugekommen ist beispielsweise auch die Firma Lesitas. Versicherungsmakler haben zudem ihre Kontakte zu einem der vielfältigen Sponsor-Partner. Sollte dem nicht so sein oder der Makler möchte seine absolute Unabhängigkeit wahren, dann kostet es den Einzelmakler 19 Euro im Monat, wenn er kein Sponsoring in Anspruch nimmt, beziehungsweise 19,00 Euro im Monat, wenn die Anbindung über eine der Schnittstellen wie AMS oder IWM erfolgen soll.

In jedem Fall sollten die Kosten keine Hürde sein, diese wichtige Vertragsgestaltungshilfe nutzen zu können. Aktuell nutzen bereits über 5.000 Versicherungsmakler appRIORI.

Vielen Dank, lieber Stephan Michaelis, für deine Ausführungen. Zusätzlich können ja neben den Versicherungsmaklerverträgen auch Servicevereinbarungen mit vielen weiteren nützlichen Dokumenten genutzt werden. Auch das Fachbuch „Versicherungsmaklerrecht“ steht dort kostenlos zum Download zur Verfügung. Diese und viele weitere Tipps sind für das Geschäftsmodell des Versicherungsmaklers natürlich äußerst wertvoll. Und Makler können über einen dreimonatigen kostenlosen Zugang alles in Ruhe ausprobieren.

Bild: (1) © Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft (2) © experten-netzwerk GmbH

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