Die Absicherung der Arbeitskraft ist unverzichtbar. Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist neben der Berufsunfähigkeitsversicherung auch die Absicherung der Erwerbsminderung (EM) möglich. Wichtig ist dies für Arbeitnehmer, für die der Berufsunfähigkeitsschutz entweder nicht möglich oder im Verhältnis zum Einkommen zu teuer ist. Die Erwerbsminderungsabsicherung über den Arbeitgeber ist eine günstige Alternative und bietet einen soliden Basisschutz.
Frank Kettnaker, Vorstand Vertrieb/Marketing, ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE KonzernLiegt eine Erwerbsminderung vor, kann ein Arbeitnehmer aufgrund schwerer beziehungsweise chronischer Krankheit oder als Folge eines Unfalls nur weniger als sechs Stunden täglich arbeiten. Rund 400.000 Versicherte beantragen pro Jahr eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente (Quelle: Deutsche Rentenversicherung „Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle“, Stand 09/2017). Die Deutsche Rentenversicherung unterscheidet dabei zwischen einer vollen und halben EM.
Voll oder halb? Wenige Stunden entscheiden. Sollte der Ernstfall eintreten, gibt es die volle Erwerbsminderungsrente, wenn der Versicherte am Tag weniger als drei Stunden arbeiten kann. In welchem Job, ist unerheblich, das heißt, Kenntnisse und Fähigkeiten spielen keine Rolle. Ist der Versicherte in der Lage, zwischen drei und unter sechs Stunden zu arbeiten, bekommt er von der Deutschen Rentenversicherung die halbe Erwerbsminderungsrente. Für den Durchschnittsverdiener bedeutet das:
- Halbe Erwerbsminderungsrente = 15 Prozent bis 20 Prozent vom letzten Bruttoeinkommen
- Volle Erwerbsminderungsrente = 30 Prozent bis 40 Prozent vom letzten Bruttoeinkommen
Diese Zahlen verdeutlichen, dass der gesetzliche Schutz alleine nicht ausreicht, um im Fall einer Erwerbsminderung den Lebensunterhalt zu sichern.
Exklusiv für die bAV
In der bAV wird oft die Direktversicherung für die Altersversorgung genutzt. Die wenigsten wissen, dass über sie auch ein günstiger Erwerbsminderungsschutz möglich ist. Mit der neuen Erwerbsminderungsversicherung AL_ERWERB bieten wir einen soliden Basisschutz und damit eine günstige Alternative zur Berufsunfähigkeitsabsicherung. Übernimmt der Arbeitgeber den Beitrag, hat er ein gutes Argument zur Bindung seiner Mitarbeiter und sorgt für eine größere Zufriedenheit. Damit der Beitrag risikogerecht ist, gibt es bei der ALTE LEIPZIGER drei EM-Klassen, abhängig von Beruf und Ausbildung. Neben der Leistung bei voller Erwerbsminderung kann auch eine Rente bei teilweiser EM eingeschlossen werden. Hierfür kann eine EM-Rente in Höhe von 50 Prozent oder 100 Prozent der Rente bei voller EM vereinbart werden.
Besonders interessant …
… bei der Absicherung bestehender Versorgungszusagen: Sowohl Direktzusagen als auch Unterstützungskassenzusagen beinhalten häufig einen Erwerbsminderungsschutz. Nun kann dieser mit AL_ERWERB adäquat in Form der Rückdeckung von Direkt- und Unterstützungskassenzusagen abgesichert werden.
Fazit
Die Berufsunfähigkeitsabsicherung ist und bleibt das Nonplusultra in Sachen Arbeitskraftabsicherung. Wenn die BU-Absicherung jedoch nicht möglich oder zu teuer ist, kann der gesetzliche Schutz mit der Erwerbsminderungsversicherung AL_ERWERB über den Arbeitgeber ergänzt werden.
Bilder: (1) © Rawpixel.com / fotolia.com (2) © ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit (3) © experten-netzwerk GmbH
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