Apella: Generali verhält sich wettbewerbswidrig

Veröffentlichung: 27.04.2018, 05:04 Uhr - Lesezeit 2 Minuten

Der Generali wird von der Apella AG unzulässige Weitergabe von Kundendaten an die Allfinanz Aktiengesellschaft DVAG vorgeworfen.

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Anlass dieser Beschwerde waren Schreiben an Kunden, die von Apella-Partnern betreut werden, in denen eine Datenübertragung angekündigt wird. Diese wird mit der Möglichkeit einer besseren Betreuung vor Ort begründet.

Harry Kreis, Apella-Vorstand, stellt klar:

„Für diese Verträge liegen der Generali aber entsprechende Maklervollmachten vor. Der Versicherer ist also gar nicht berechtigt, diese Kunden direkt zu kontaktieren, vor allem nicht mit dem Ziel, deren Vertragsdaten an Wettbewerber weiterzugeben.“

Dieses Verhalten sei eindeutig wettbewerbswidrig. Deswegen hat die Apella AG bereits im Namen der Makler, die Generali-Verträge betreuen, Widerspruch zur Weitergabe der Daten an die Allfinanz Aktiengesellschaft DVAG erhoben. Mit der angestrebten Datenübermittlung werde dem bisherigen Kundenwunsch zuwider gehandelt.

Wenn Generali nicht innerhalb einer kurzen Frist erklärt, dass keinerlei Daten zu Verträgen weitergegeben werden, die sich im Bestand der Apella AG und deren Partner befinden, werde man im Interesse der Kunden und der kooperierenden Makler alle rechtlichen Schritte ergreifen, um die Daten der Kunden zu schützen und die Rechte der Apella AG und ihrer Partner durchzusetzen.

Kunden können sich zudem mit Musterschreiben selbst gegen die Datenweitergabe zur Wehr setzen. Diese werden von der Apella AG bereitgestellt.

Bild: © Sergey Nivens / fotolia.com

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