Smarte Autoversicherung BGVFLEXImobil
Autofahrern bietet nun der BGV eine neue Versicherungslösung an: Mit BGVFLEXImobil bestimmt der Kunde die Höhe seiner Kfz-Versicherung selbst – ganz einfach dadurch, wie viel er fährt.
BGVFLEXImobil richtet sich nicht nur an junge Autofahrer, sondern auch an Wenigfahrer wie etwa Pendler, die mit Bus, Bahn oder Rad zur Arbeit fahren, Zweitwagenbesitzer oder auch Cabrio-Fahrer.
Basis des Tarifs ist ein geringer monatlicher Grundbeitrag. Der Gesamtbeitrag berechnet sich dann flexibel auf Basis der tatsächlich gefahrenen Kilometer. Durch die monatliche Abrechnung hat der Kunde die volle Kostenkontrolle.
Das Auto wird smart
Voraussetzung für die Verwendung des BGVFLEXImobil-Tarifs ist die Nutzung eines Steckers, der in die OBD-Schnittstelle des Autos eingesteckt wird. Über die dazugehörige App kann der Kunde in Echtzeit seinen aktuellen Kontostand überprüfen. Ganz einfach einstecken und ohne Expertenwissen wird das Auto zum Smart-Car. Der Stecker bietet dank eingebauter SIM-Karte und GPS-Technologie eine automatische Notruffunktion und kann damit zum Lebensretter werden. Er registriert sofort einen Unfall, woraufhin automatisch ein Notruf-Servicemitarbeiter beim Kunden anruft. Antwortet dieser nicht, wird der Standort übermittelt und Rettungskräfte sind auf dem Weg.
Weitere Vorteile, die der Kunde über die smarte Technologie erhält, sind ein in die App integrierter Bordcomputer, der Fahrzeugdaten wie Batteriezustand, Tankfüllstand und Kilometerstand anzeigt.
Genauso praktisch: Die integrierte Schadenmeldung. Durch dieses nützliche Feature können Kunden direkt über die App eine Schadenmeldung erstellen. Diese wird samt Bildern an die BGV-Schadenmeldestelle weitergeleitet und kann so schnell bearbeitet werden.
App und Stecker vom Startup
App und Stecker kommen dabei vom BGV-Kooperationspartner ThinxNet GmbH. Mit seiner Connected-Car Lösung „ryd“ bildet das Startup bereits heute die größte endkundenorientierte Plattform Deutschlands.
Das Thema Datenschutz nimmt dabei einen besonderen Stellenwert ein. Die erhobenen Fahrdaten verbleiben beim Kunden, lediglich der Kilometerstand wird zur Berechnung des Tarifs an den BGV übermittelt.
Bild: © magdal3na / fotolia.com
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