Die neue Welt der betrieblichen Altersvorsorge funktioniert digital, transparent in der Kapitalanlage und ohne provisionsbasierte Einzelverträge. Doch günstige und vor allem investmentbasierte Lösungen finden sich bisher lediglich bei Großunternehmen und Konzernen. Der Mittelstand wird hingegen hauptsächlich mit herkömmlichen Versicherungslösungen versorgt. PensExpert hat mit PensFlex ein standardisiertes Modell entwickelt, welches die investmentbasierten Lösungen beispielsweise von Lufthansa, Bosch und Altana mittelstandstauglich gestaltet. Das PensFlex-System ist sowohl für Berater als auch Vermittler zugänglich.
Die Arbeitswelt sowie das Kapitalmarktumfeld haben sich verändert und Mitarbeiter ein anderes Anspruchsdenken entwickelt. Denn: Fehlende Fachkräfte, unbesetzte Ausbildungsplätze, offene Stellen in Industrie, Handwerk und auch im öffentlichen Dienst zwingen Arbeitgeber zum Umdenken.
Chancen für Unternehmen und Führungskräfte
Für den Kampf um die besten Talente bietet PensFlex Geschäftsführern, Vorständen, Fach- und Führungskräften, aber auch der gesamten Belegschaft zahlreiche Chancen. Die investmentbasierte Pensionszusage lässt Mitarbeiter nach den Vorgaben des Unternehmens völlig flexibel Teile des monatlichen Bruttogehaltes oder einmalige Sonderzahlungen steuer- und teilweise sozialversicherungsfrei ansparen. Und Unternehmen können im Rahmen von Zuschüssen ebenso steuer-und sozialversicherungsfrei ihre Mitarbeiter unterstützen. PensFlex als System steigert mit rentabler Vorsorge die Unternehmensattraktivität im Wettbewerb am Arbeitsmarkt und meistert dank digitaler Funktionsfähigkeit die durch den demografischen Wandel gesteckten Anforderungen. Außerdem senkt PensFlex Fluktuations- und Gehaltsanpassungskosten, da sich Mitarbeiter stärker mit dem Unternehmen identifizieren und durch transparente Anlage erhebliche Vorteile generiert werden. Und dank dem modernen Treuhandmodell ist diese Vorsorge zudem handelsbilanziell neutral.
Die investmentbasierte Pensionszusage
Das Konzept der Anlage wird rein von der Risikoneigung des Unternehmens und seiner Mitarbeiter bestimmt. Aufgrund der offenen Investmentarchitektur besteht eine freie Anlageauswahl und absolute Kostentransparenz. Die Anlagemodelle reichen von Einzelfonds über Portfoliomodelle bis hin zu Lebenszykluskonzepten – Abschlusskosten oder Vorabprovisionen entstehen dabei nicht. Auch die Anlagestile unterliegen keinerlei Beschränkung: Von aktivem Management über passive Investitionen wie ETFs bis hin zu Versicherungslösungen ist alles möglich. Bei Ausscheiden des Mitarbeiters wird das Vorsorgekapital in der Regel beim alten Arbeitgeber fortgeführt und partizipiert über die gesamte Laufzeit an der Wertentwicklung des Kapitalmarkts. Zu Rentenbeginn kann das angesparte Vermögen dann als Einmalzahlung, in Raten oder als lebenslange Rente ausgezahlt werden. Zum Rentenbeginn steht der Arbeitgeber für die gesetzlich vorgeschriebene Wertgleichheit ein, die über das Online-Portal der PensExpert jederzeit bewertet und damit vom Arbeitgeber kontrolliert werden kann.
Doppelter Schutz und Bilanzoptimierung
Für den Fall der Insolvenz des Arbeitgebers schreibt der Gesetzgeber einen Schutz der Anwartschaft vor. Somit wird der Mitarbeiter durch den Pensionssicherungsverein (PSV) innerhalb der gesetzlich festgelegten Höchstgrenzen abgesichert. PensFlex aber schützt das Vorsorgekapital des Mitarbeiters doppelt, denn in die investmentbasierte Pensionszusage ist zudem eine Treuhandsicherung integriert. Im Rahmen eines doppelten Treuhandvertrages (in der Branche „CTA“ genannt) erfolgt diese durch den von der BaFin beaufsichtigten Treuhänder, den PensTrust e.V. Das Vorsorgekapital ist dabei separiert vom Vermögen des Unternehmens. Es erfolgt eine handelsbilanzielle Optimierung, sprich eine Saldierung. Somit sind bei einer Insolvenz des Unternehmens auch Ansprüche geschützt, die nicht über den PSV abgesichert sind.
PensExpert unterstützt Firmen und deren Berater/Vermittler bei der Einrichtung und Betreuung von PensFlex, notwendige Kommunikationsmittel werden dabei zur Verfügung gestellt. Informationsbroschüren für die Beratung gehören ebenso dazu wie der Zugang zur Online-Plattform PensTec, die wichtige Informationen rund um die betriebliche Altersvorsorge vermittelt. Weitere Unterstützung ist auf Honorarbasis möglich: Darunter fallen beispielsweise Präsentationen vor Ort sowie individuelle Mitarbeiterberatungen. Pünktlich zur Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes hat die experten-Report-Redaktion mit Geschäftsführer Christian Wiecha über die Notwendigkeit investmentbasierter Vorsorgemodelle, das BRSG und die Zukunft der bAV gesprochen.
Herr Wiecha, Lufthansa, Thyssen-Krupp und ECE sind die Gewinner des Deutschen bAV-Preises 2017. Was unterscheidet die Modelle der Großen vom Mittelstand?
In erster Linie die Attraktivität, und dies sowohl aus kommunikativer Sicht als auch aus Rentabilitätserwägungen. Während die bAV im Mittelstand von Intransparenz, papierhafter Kommunikation und hohen Abschlusskosten geprägt ist, zeichnen sich die oben genannten Modelle durch hohe Transparenz, Flexibilität und Rentabilität aus. Zusammengefasst: Die Vorsorge macht Freude, sie ist zu einem Lifestyle-Produkt geworden.
Das erklärte Ziel von PensFlex ist es, die prämierten Vorsorgemodelle in den Mittelstand zu bringen. Welche Herausforderungen gilt es dabei zu meistern?
Die größte Hürde sehen wir aktuell im Verständnis der bAV. Ihr Image von einem lästigen Übel muss gewandelt werden zu einem wertvollen personalpolitischen Vergütungsinstrument, das wertgeschätzt wird. Diese Wertschätzung bedeutet auch, dass der Unternehmer sich an der bAV der Mitarbeiter beteiligt. Denn ohne Beteiligung des Unternehmers ist die bAV für den Mitarbeiter nicht rentabel. Und damit meine ich nicht nur die Weitergabe der ersparten Sozialversicherungsbeiträge. Zudem müssen wir kleinen Unternehmen die Angst vor der bAV der Großen – der Direktzusage – nehmen. Denn dass diese kompliziert und riskant ist, entspricht nicht den Tatsachen.
Welche Auswirkungen wird das Betriebsrentenstärkungsgesetz auf die bAV in Deutschland haben?
Auf den ersten Blick beschäftigt man sich wieder mehr mit der Vorsorge. Doch das Ziel des BRSG, die bAV in den kleineren Unternehmen zu fördern, wurde nicht richtig angepackt. Statt mehr Freiheit für alle zu schaffen, wurde ein Tarifpartnermodell etabliert, das Unternehmen in ein Korsett zwingen wird, welches mit moderner Bruttovorsorge wenig zu tun hat.
Auch die Tatsache, dass die Geringverdiener keine Garantie mehr auf die eingezahlten Beiträge haben, die Besserverdiener dagegen schon, zeigt, dass das Pferd von hinten aufgezäumt wurde. Im Ergebnis wird die Reform verpuffen und die nächste Reform ist dringend geboten, schon jetzt. Denn unser Fazit der bAV der letzten 15 Jahre: Gute bAV ist betriebsindividuell, fondsbasiert und digital. Idealerweise gepaart mit modernen Zeitwertkonten über eine zentrale Plattform, da nicht jeder bis zur Rente voll durcharbeiten kann oder will, und Auszeiten, wenn möglich bezahlt, werden die Arbeitswelt mehr und mehr prägen, wie der aktuelle IG-Metall-Tarifabschluss zeigt.
Sie sind der Ansicht, dass das BRSG vermehrt Arbeitgeber schützt. Könnten Sie das bitte näher erklären?
Nun ja, ein Hauptgrund für die fehlende Verbreitung der bAV im kleineren Mittelstand war laut Gutachten der Bundesregierung unter anderem die Haftung des Arbeitgebers für die Beiträge der Mitarbeiter zum Rentenbeginn. Mit dem Tarifpartnermodell, und nur dort, hat man diese Haftung gestrichen und die sogenannte „Zielrente“ eingeführt. Diese betrifft leider gerade geringer Verdienende. Dass die Zielrente zudem erhöhte Anforderungen in der Hochrechnung an Anbieter stellt und die Verantwortlichen der Gewerkschaft zudem einen Risikopuffer des Arbeitgebers wünschen, um eventuelle Kursrisiken abzufedern, macht das Modell faktisch wieder zu einem unflexiblen und wahrscheinlich auch unrentablen Monstrum. Hier zeigt sich auch das Kernproblem unserer Vorsorge-Landschaft: die fehlende Bereitschaft, Kapital garantiefrei und diversifiziert anzulegen und mit Schwankungen während der Laufzeit leben zu lernen. Daher wird die Entlastung des Arbeitgebers von der Garantie vielleicht zu mehr quantitativen bAV im Mittelstand führen, aber aller Voraussicht nach nicht zu einer attraktiveren für den Mitarbeiter.
Ergo – was muss sich ändern?
Wir haben fünf wunderbare Durchführungswege in der bAV und zudem mit den Wertguthaben nach § 7b SGB IV ein weiteres Modell des Bruttosparens, um das uns unsere europäischen Nachbarn beneiden. Wir müssten nur wenig ändern, etwa eine Garantiefreiheit für alle Durchführungswege, eine einfachere Bilanzierung sowie eine generelle Streichung der doppelten SV-Verbeitragung. Motivation entsteht durch attraktive Ziele. Wenn die bAV sagen würde: „Für jeden Euro, den du heute sparst, musst du statt 30 Prozent Steuern heute nur 10 Prozent in der Rentenphase zahlen und auch die Sozialversicherung, egal wie hoch du heute sparst, wird erst im Alter fällig“, hätten wir einen ersten und sehr wirkungsvollen Anreiz. Wenn wir es zudem jedem Betrieb selbst überlassen, wie er unterstützt, ob mit Fonds oder Versicherungen, mit oder ohne Garantien, wird auch die Motivation der Betriebe steigen. Ein Blick in die Schweiz zeigt: Es funktioniert – mit Erfolg.
Wo sehen Sie die bAV in fünf Jahren?
Der Betrieb wird wieder zu einem entscheidenden Element einer guten Vorsorge, die, wie in den 70er-Jahren, als Teil einer Gesamtvergütung verstanden und gelebt wird. Nur eben ohne die Fehler der Vergangenheit. Vorsorge wird zu einem „Lebenskonto“ verschmelzen, das es jedem ermöglicht, Zeit, Geld oder andere Formen der Geldwerte in die Zukunft zu verschieben und bei Bedarf abzurufen. Denn dadurch werden wir es schaffen, die Vielfalt unserer Gesellschaft, der Betriebe und der Menschen auch in der Vorsorge abzubilden. Umrahmt wird dies vom bestehenden, aber vereinheitlichten und um „Subventionen“ entlasteten staatlichen Regelwerk. Und die Vorsorgeberater sind auch tatsächlich Dienstleister, die für ihre Dienstleistung vom Leistungsempfänger honoriert werden und nicht mehr durch provisionsgestützte Produkte falschen Anreizen unterliegen.
Herr Wiecha, vielen Dank für das ausführliche Gespräch.
Bild: (1) © PensExpert (2) © experten-netzwerk GmbH
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