Was sagt der Rentenbescheid aus?

Einmal jährlich erhalten Versicherte automatisch eine Renteninformation. Diese gibt Auskunft über die bisher erworbenen Rentenansprüche. Darüber hinaus zeigt sie, mit welcher Rentenhöhe künftig gerechnet werden kann. Wie das Blatt richtig gelesen wird und welche Prognosen aus den Zahlen für seine Altersvorsorge abgeleitet werden kann, erklären die ARAG Experten.

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Das entscheidende Kästchen

Am rechten Rand auf der ersten Seite sind in einem Kästchen drei Beträge zu finden:

  • Der erste nennt die aktuellen Rentenansprüche für den Fall der vollen Erwerbsminderung. Das heißt, diese Rente bekäme man monatlich, wenn man jetzt aus gesundheitlichen Gründen erwerbsunfähig werden würde.
  • Die zweite Zahl zeigt die Höhe der derzeitigen monatlichen Rente, die man nach Erreichen des Rentenalters ohne weitere Einzahlungen erhalten würde.
  • Die dritte Zahl im Kästchen zeigt die hochgerechnete, tatsächliche Rente, wenn man weiterhin den gleichen Verdienst hätte wie bisher.

Allerdings sind alle in der Renteninformation genannten Zahlen Bruttobeträge, wovon also noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern abgezogen werden müssen.

Weitere wichtige Angaben

Im ersten Absatz des Anschreibens steht fett gedruckt die Regelaltersgrenze. Das Datum verrät auf den Tag genau, ab wann man Rente bekommt. Im Absatz ‚Rentenanpassung‘ erfahren Versicherte, wie hoch ihre Rente bei einer angenommenen jährlichen Rentenanpassung von einem oder zwei Prozent sein würde.

Ab 55: Ausführliche Renteninformationen

Jeder Versicherte bekommt ab dem 55. Lebensjahr automatisch alle drei Jahre eine ausführliche Rentenauskunft. Auf Antrag kann man diese auch ab dem 50. Lebensjahr bekommen, wenn feststeht, dass die Voraussetzungen für eine vorzeitige Altersgrenze erfüllt sind. Diese Rentenauskunft informiert über alle bereits gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten des Versicherten, die bisher erworbenen Rentenansprüche sowie den frühestmöglichen und regulären Rentenbeginn.

Es können natürlich nur die Daten verbucht werden, die der Rentenversicherung bekannt sind. Wer Lücken vermutet, sollte einen Antrag auf Kontenklärung stellen. Je früher hier fehlende Arbeitsverhältnisse entdeckt werden, desto leichter ist es wahrscheinlich, Nachweise und Unterlagen zu beschaffen.

Bild: © patrickjohn71 / fotolia.com

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