eCall in Autos wird bald Pflicht
Alle neuen Fahrzeugmodelle müssen ab dem 31. März 2018 mit dem elektronischen Sicherheitssystem eCall ausgestattet sein. Das System ermöglicht automatische Notrufe nach einem Unfall sowie eine Sprechverbindung zu einer Notrufzentrale. Dies schreibt die EU-Verordnung (EU) 2015/758 vor. Eine eCall-Nachrüstpflicht für bereits zugelassene Fahrzeuge gibt es nicht.
Bei einem Unfall werden automatisch die GPS-Koordinaten der Unfallstelle über das Mobilfunknetz an die Notrufzentrale übermittelt. Dies wird durch die Erschütterungssensoren des Airbags ausgelöst, die dem System einen Aufprall melden. Der Fahrer kann den Notruf aber auch per Knopfdruck auslösen. Zusätzlich ist eine direkte Sprechverbindung zum Notruf 112 möglich.
Die EU-Kommission schätzt, dass eCall etwa 2.500 Menschenleben pro Jahr wird retten können.
Für das Notfall-System sind mehrere zusätzliche Bauteile im Fahrzeug notwendig. Dazu gehören ein Steuergerät, ein Not-Akku, Lautsprecher, Mikrofon, Notruftaste und Kontrolllampe sowie GPS. Außerdem verfügt das System über eine eigene SIM-Karte. Diese wählt sich erst nach einem Unfall in das Mobilfunknetz ein und übermittelt nur dann eine Reihe von Daten. Dazu zählen die Fahrzeug-Identifikationsnummer, die Treibstoffart, die Position, die letzte Fahrtrichtung sowie anhand der geschlossenen Sicherheitsgurte die Anzahl der Personen an Bord.
Im Hinblick auf den Datenschutz schreibt die EU-Verordnung vor, dass die gesendeten Daten nur zweckgebunden zu verwenden sind und keinen anderen Fahrzeugsystemen zur Verfügung stehen dürfen.
Hersteller, die bereits einen eigenen Notrufdienst anbieten, sind künftig verpflichtet, eCall zusätzlich einzubauen. Ein Datenaustausch zwischen beiden Systemen darf nicht stattfinden.
Bild: © Kwangmoo / fotolia.com
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