Die NÜRNBERGER Versicherung passt die Bedingungen ihres Berufsunfähigkeitsprodukts an und bringt zudem neue Tarife auf den Markt. Das Preisniveau bleibt dabei erhalten.
Es wurden einige Bedingungsänderungen, wie Neuerungen, Verbesserungen und Klarstellungen, durchgeführt und die BU-Versicherung in einigen Punkten weiterentwickelt:
Galt bis Ende 2017 der „mehr als altersentsprechende Kräfteverfall“, um BU-Leistungen zu erhalten, ist jetzt der reine Kräfteverfall versichert. Auch wird nun einiges in den Bedingungen klargestellt. Bei den medizinischen Mitwirkungspflichten ist jetzt vertraglich festgeschrieben, dass der Kunde keine Diäten einhalten oder einen Suchtentzug durchführen muss. Zudem braucht er dem Versicherer auch nicht mehr melden, wenn sich sein Gesundheitszustand verbessert hat.
Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit und Rollstuhlklausel
Im Premium-Tarif gibt es nun bereits nach drei Monaten eine AU-Rente, wenn von einem Facharzt bescheinigt wird, dass die AU mindestens sechs Monate bestehen wird.
Ist der Kunde auf einen Rollstuhl angewiesen bzw. verliert sein Hör- oder Sehvermögen, bekommt er aufgrund der sogenannten „Rollstuhlklausel“ die vereinbarte BU-Rente für bis zu 24 Monate, auch wenn noch keine BU festgestellt worden ist.
Neu ist die Rehabilitationshilfe: Der Kunde wird im Leistungsfall mit bis zu 1.000 Euro unterstützt.
Gestiegenes Endalter
Das versicherbare BU-Höchstalter wurde bei vielen Berufen nach oben gesetzt. Lehrer können sich zum Beispiel zukünftig bis 65 Jahre absichern. Zudem können jetzt zahlreiche handwerkliche Berufe bis Endalter 67 abgesichert werden (bisher nur 62).
Verlängerte Nachversicherungsfrist
Wer beispielsweise heiratet, Zuwachs bekommt oder sich scheiden lässt, kann nun innerhalb von zwölf Monaten, anstatt wie bisher sechs, die versicherte BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.
Dienstunfähigkeit absichern
Beamte, Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe können jetzt auch eine DU-Absicherung abschließen. Das Besondere ist die Flexibilitätsgarantie: Bei einem Wechsel in die Privatwirtschaft besteht der BU-Schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung weiter. Kehrt der Kunde später wieder ins Beamtenverhältnis zurück, greift wieder die DU-Klausel, ebenso ohne erneute Gesundheitsprüfung. Tritt der Altersruhestand ein, besteht weiterhin BU-Schutz für eine Hinzuverdiensttätigkeit bis zum Ablauf der Versicherungsdauer – ebenfalls ohne Gesundheitsprüfung.
Dread-Disease-Versicherung als Zusatzversicherung
Die Comfort-Variante des NÜRNBERGER ErnstfallSchutzes wird ab sofort auch als Zusatzversicherung angeboten. Es besteht auch hier Versicherungsschutz für 50 schwere Erkrankungen. Bei den vier häufigen Erkrankungen Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall und Multiple Sklerose gibt es schon bei einem minderschweren Grad der Erkrankung eine Teilleistung. Der Beitrag ist über die gesamte Laufzeit garantiert. Da der ErnstfallSchutz die Ergänzung zu einer BU-Versicherung ist, kann nun beides in einem Vertrag abgedeckt werden.
Bild: © Mat Hayward / fotolia.com
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