Die degenia Versicherungsdienst AG präsentiert ihr neues Privathaftpflichtkonzept T17. Insgesamt wurden 17 Verbesserungen vorgenommen.
Unter Berücksichtigung der GDV-Mindestanforderungen und den Forderungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse ist es gelungen, auch für besonders preissensible Kunden eine bezahlbare Basisdeckung anzubieten. Als Versicherungssummen stehen hier 3 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie 300.000 Euro für Mietsachschäden zur Verfügung.
Classic und Premium
Die beiden mittleren Produktlinien zeichnen sich durch 10 Millionen Euro (classic) und 15 Millionen Euro (premium) Versicherungssummen aus. Die Summen für das Abhandenkommen fremder Schlüssel betragen 15.000 Euro (classic) und 50.000 Euro (premium). Schäden durch deliktunfähige, mitversicherte Personen werden bis zur Höhe von 5.000 Euro (classic) bzw. 100.000 Euro (premium) reguliert. Auch Cyberschäden dürfen bei einer guten Deckung nicht fehlen.
Schäden durch elektronischen Datenaustausch sind mit 100.000 Euro bei classic und bei premium bis zur Versicherungssumme abgesichert.
Der Preis-Leistungssieger
Den Preis-Leistungssieger unter den Produktlinien nennt die degenia „optimum“. Die Leistungserweiterungen sind: 50 Millionen Euro, davon 15 Millionen Euro für Personenschäden je versicherter Person, bilden den Grundstock einer umfassenden Deckung für den anspruchsvollen Versicherungsnehmer, der weiß, dass Leistung auch ihren Preis haben muss.
Drei Wohnungen (auch Ferienwohnungen) inkl. Garagen sind hier ebenso versichert wie ein unbebautes Grundstück bis zu 10.000 m². Für den Verlust fremder Schlüssel stünde im Ernstfall sogar die vereinbarte Versicherungssumme zur Verfügung.
Völlig neu in der degenia-Leistungspalette sind die Bausteine „Betankungsschäden an geliehenen und gemieteten Fahrzeugen“, abgesichert in premium mit 1.000 Euro, in optimum mit 10.000 Euro. Ein Rabattausgleich zur KFZ-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung wird bei premium bis maximal 1 Jahr und bei optimum sogar bis maximal 5 Jahre gewährt. Bis zur Höhe von 3.000 Euro ist für optimum-Versicherungsnehmer eine Neuwertentschädigung möglich. Mittlerweile Standard für die besten Haftpflichtdeckungen sind Innovationsklausel und „Best-Leistungs-Garantie“ – diese gelten natürlich auch für die degenia-optimum-Deckung.
Bild: © imaginando / fotolia.com
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