Die AXA überarbeitet den Profi-Schutz für gewerbliche Sach- und Haftpflichtversicherungen. Eine risikoadäquate Neukalkulierung ermöglicht attraktivere Beiträge.
Im Rahmen der Komfort-Klausel sind Leistungen des Vorversicherers eingeschlossen, die an sich nicht Bestandteil des Vertrages der AXA sind. Auch zukünftige, neue Leistungen der AXA sind automatisch mitversichert.
Bereits der aktuelle Leistungskatalog der Profi-Schutz Sachversicherung deckt die grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls bis zu 50.000 Euro ab. Mit der Komfort-Klausel gilt ab jetzt: Verstößt der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gegen Sicherheitsvorschriften oder Obliegenheiten vor oder beim Eintritt des Versicherungsfalles, verzichtet die AXA bis zu einer Entschädigungsgrenze von 5.000 EUR auf eine Leistungskürzung.
Gewerblich genutzte Drohnen
Vom Kleinstbetrieb bis zum Industrieunternehmen — immer häufiger kommen Drohnen beispielsweise für Luftaufnahmen oder Inspektionen großer Flächen zum Einsatz. Baufirmen nutzen sie für die Inspizierung von Dachkonstruktionen hoher Gebäude und auch bei Industrieunternehmen kommen sie für Wartungs- und Inspektionsaufgaben zum Einsatz, denn Drohnen können Kosten und auch Risiken, wie etwa Arbeitsunfälle, reduzieren.
Im Rahmen von Profi-Schutz können gewerblich genutzte Drohnen mitversichert werden. Der Versicherungsschutz gilt für gewerbliche Drohnen bis fünf Kilogramm Gewicht und ohne Verbrennungsmotor mit einer Versicherungssumme von 1 Mio. Euro. Bis zu fünf Drohnen können in einem Vertrag abgesichert werden.
Der Baustein kostet im Jahr 89 Euro inklusive Versicherungssteuer pro Drohne. Versichert sind Kosten für Ansprüche Dritter aus Schäden, die durch die gewerblich genutzte Drohne entstehen. Drohnen höherer Gewichtsklassen und solche mit Verbrennungsmotoren lassen sich bei der AXA über den Bereich Aviation versichern.
Neue Verordnung seit 01. Oktober 2017
Seit dem 1. Oktober gilt in Deutschland eine neue Drohnenverordnung und damit eine Kennzeichnungspflicht der Fluggeräte. Bei Drohnen ab 250 Gramm muss eine Plakette mit den Adressdaten des Besitzers angebracht sein, damit der Halter im Schadenfall schneller ausfindig gemacht werden kann.
Bei Drohnen ab zwei Kilogramm sind besondere Flugkenntnisse nachzuweisen und ab einem Gewicht von fünf Kilogramm muss der Besitzer für den Nachtbetrieb eine Erlaubnispflicht vorweisen können, die von den Landesluftfahrtbehörden erteilt wird. Wer mehr als 100 Meter hochfliegen will, braucht ebenfalls eine behördliche Ausnahmeerlaubnis.
Bild: © Andrey Popov / fotolia.com
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