Früher in Rente zu gehen kostet
Mit Einführung des Flexirentengesetzes zum 01. Juli 2017 ist der Ausgleich von Abschlägen in der gesetzlichen Rente bei einem vorzeitigen Renteneintritt früher möglich als bisher. Diese Zahlungen können jetzt bereits ab dem 50. Lebensjahr und nicht wie vormals, ab dem 55. Lebensjahr, vorgenommen werden.
Ein Rentenbeginn, der von dem gesetzlichen Renteneintrittsalter abweicht, führt zu Ab- beziehungsweise Zuschlägen. So wird ein späterer Renteneintritt mit einem Zuschlag von 0,5 Prozent pro Monat honoriert. Bei einem vorzeitigen Rentenantritt wird die gesetzliche Rente um 0,3 Prozent für jeden früheren Monat gekürzt.
Gehen Versicherte ein Jahr früher in Rente, müssen sie mit einer Minderung der Rentenbezüge von 3,6 Prozent rechnen. Bei einer ursprünglichen monatlichen Rentenzahlung von 1.500 Euro sind das 54 Euro im Monat. Zu berücksichtigen ist auch, dass diese Kürzung für die gesamte Rentenbezugsdauer gilt.
Versicherte können diesen Abschlag jedoch über eine zusätzliche Beitragszahlung ganz oder teilweise ausgleichen. Doch günstig ist das nicht wirklich. Legen wir die aufgeführten Werte zugrunde, würden dafür 12.760 Euro anfallen. Möchte ein Versicherter sogar drei Jahre früher den Ruhestand genießen, wären bei dem genannten monatlichen Rentenbezug von 1.500 Euro insgesamt 41.380 Euro fällig, um einen monatlichen Abschlag in Höhe von 162 Euro zu kompensieren.
Deshalb regt Klaus Morgenstern vom Deutschen Institut für Altersvorsorge an:
„Diese finanziellen Folgen eines vorgezogenen Rentenbeginns sollten in der Planung des eigenen Ruhestandes bedacht werden. Nicht ohne Grund wurde der Zeitpunkt, ab dem solche Zahlungen möglich sind, vom Gesetzgeber vorgezogen. Damit soll den Versicherten mehr Zeit eingeräumt werden, um die Vorkehrungen für den Wechsel vom Erwerbsleben in die Rentenphase zu treffen.“
Alternativ kann eine Rentenlücke auch mit einer privaten Vorsorge geschlossen werden. In der Planung des individuellen Ruhestandes sollten daher immer verschiedene Optionen geprüft werden.
Bild: © Jürgen Fälchle / fotolia.com
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