Basler: Frachtführer-Haftpflicht noch wegweisender
Für den gewerbsmäßigen Transport fremder Güter mit Fahrzeugen des eigenen Betriebes haftet der Frachtführer bei Schäden oder Verlusten im Umfang der rechtlichen Bestimmungen. Für Unternehmen mit Fahrzeugen über 3,5 t ist die Frachtführer-Haftpflichtversicherung somit eine Pflichtversicherung.
Die Basler Versicherungen bieten mit ihrer im Juli 2017 aktualisierten Frachtführer-Haftpflichtversicherung einen neuen Deckungsumfang. Größter Vorteil ist die integrierte Leistungs-Update-Garantie. Werden die Versicherungsbedingungen der Basler zukünftig verbessert, gelten diese Verbesserungen automatisch für den nach jetzigen Bedingungen abgeschlossenen Vertrag. Vermittler profitieren hier von einer haftungssicheren Beratung und Kunden erhalten stets den aktuellsten Versicherungsschutz.
Der Versicherungsschutz für Schäden an fremden Ladungseinheiten ist ab sofort für eine Deckungssumme bis zu 50.000 EUR je Schaden möglich. Bei Bedarf kann auch eine Pakethaftung bis 520 EUR je Paket in den Versicherungsschutz aufgenommen werden.
Für besondere Bedürfnisse stehen individuelle Leistungen mit den sogenannten SicherheitsPLUS-Bausteinen zur Verfügung. Beispielsweise übernimmt die Basler mit dem Carrier UnfallSchutz Kosten für das Abschleppen und die Miete eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs. Darüber hinaus werden die Übernachtungs- und Rückreisekosten des Fahrers erstattet. Bei besonders schweren Unfällen werden auch die Kosten für eine psychologische Betreuung ersetzt.
Bild: © lassedesignen / fotolia.com
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