Entschädigung für Kunden mit Einreiseverbot in die USA

Veröffentlichung: 06.02.2017, 14:02 Uhr - Lesezeit 2 Minuten

Das Einreisedekret, das Präsident Donald Trump für Staatsbürger von sieben mehrheitlich muslimischen Staaten erlassen hatte, ist vorerst ausgesetzt. In der vergangenen Woche hatte eine Bundesrichterin in New York bindend für das ganze Land entschieden, dass die Einreise erlaubt wird, wenn ein gültiges Visum vorliegt  – obwohl das Trump-Dekret das Gegenteil vorgegeben hat. Es handelt sich hier um eine vorläufige Anordnung, die bis zum 21. Februar verlängert ist.

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Die AachenMünchener meldet nun, dass sie die Reiserücktrittskosten übernimmt, die ihren Kunden aufgrund des US-Einreisedekrets entstehen können. Das durch den US-Präsidenten erlassene Dekret erschwert Bürgern aus den Ländern Syrien, Somalia, Sudan, Irak, Iran, Libyen und Jemen die Einreise in die Vereinigten Staaten.

Für Kunden, die eine Staatsangehörigkeit der sieben genannten Länder haben, weitet die AachenMünchener  ihren Reiseversicherungsschutz aus Kulanz entsprechend aus.

Christoph Schmallenbach, Vorstandsvorsitzender der AachenMünchener, erläutert:

„Wer als AachenMünchener-Kunde in die USA einreisen möchte und bereits eine Reise gebucht hat und folglich aufgrund der aktuellen Bestimmungen keine Einreisegenehmigung erhält, kann sich direkt an uns wenden.

Unsere Kunden haben leider keinen Einfluss auf diese unerwartete Situation. Deshalb werden wir unkompliziert helfen und unsere Deckung in der Reiseversicherung für die Betroffenen entsprechend erweitern.“

Bilder: © Brian Jackson / fotolia.com

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