bAV-Reform: Durchbruch wird begrüßt

Die Bundesregierung plant die betriebliche Altersvorsorge zu reformieren. Erste Details, wie die Zukunft der bAV aussehen könnte, sickerten bereits durch. Wichtigster Aspekt der Reform ist, dass Arbeitgeber künftig nicht mehr für die Garantiezusagen der Versicherer haften sollen.

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Noch mehr steuerliche Vergünstigungen und weitere Zuschüsse sollen zusätzliche Anreize für die betriebliche Vorsorge schaffen. Auch Geringverdiener sollen profitieren. Es ist geplant, dass in der Rentenphase auf die Betriebsrente nicht die vollen Beitragssätze für die Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten sind.

Voraussetzung dafür soll werden, dass die Betriebsrente mit einer privaten Riester-Rente kombiniert wird. Die Betriebsrenten der Geringverdiener sollen auch nicht mehr vollständig auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden. Allerdings sei die Höhe dafür noch nicht fest gelegt.

Dr. Stefanie Alt kommentiert diese Entwicklung:

„Die Reform der betrieblichen Altersversorgung biegt mit großen Schritten auf die Zielgerade ein. Noch in dieser Woche soll der Entwurf des sogenannten „Betriebsrentenstärkungsgesetzes“ veröffentlicht werden. Die bisher an die Öffentlichkeit gelangten Informationen versprechen dabei einige interessante Ansätze.

So sollen insbesondere Geringverdiener und kleine und mittlere Unternehmen stärker gefördert werden. Um die Reform aber zu einem Erfolgsmodell zu machen, müssen bis zur geplanten Inkraftsetzung des Gesetzes Anfang 2018 noch viele Details im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens geklärt werden.

Wir sehen es aber in jedem Fall positiv, dass der Gesetzgeber die enorme Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung für die Bürger erkannt hat und diese zukünftig weiter stärken möchte."

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