Garantien sollen in der bAV erhalten bleiben

Veröffentlichung: 06.09.2016, 05:09 Uhr - Lesezeit 3 Minuten

Die Garantien, die ein Arbeitgeber in Verbindung mit dem Konzept der betrieblichen Altersversorgung seinen Beschäftigten gegenüber formuliert, sind für die Arbeitnehmer mehrheitlich bei der Beurteilung der Betriebsrente von wichtiger Bedeutung.

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So lautet ein aktuelles Umfrageergebnis im Rahmen des DIA-Deutschland-Trend Vorsorge, den das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) viermal im Jahr gemeinsam mit dem Kölner Marktforschungsunternehmen YouGov erhebt. 70 Prozent der Befragten, möchten, dass die Garantien in der betrieblichen Altersversorgung erhalten bleiben, wie sie derzeit sind.

Dafür wird auch in Kauf genommen, dass die Renditechancen bei der Anlage der Gelder für die künftigen Betriebsrenten geringer ausfallen. Die Bereitschaft, zugunsten einer möglichen höheren Renditeerwartung zumindest auf einen Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Bruttobeitragsgarantie zu verzichten, ist relativ gering verbreitet. Nur 32 Prozent der Umfrageteilnehme stimmten dieser Variante mehr oder weniger zu.

Ein „Kompromiss“, der von den Autoren eines Gutachtens, das im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums angefertigt wurde, findet mehr Zustimmung. Dieser sieht in Anlehnung an die Erfahrungen anderer europäischer Staaten die Konzeption einer sogenannten Zielrente vor. Hier wird die spätere Leistung auf der Grundlage sorgfältiger kaufmännischer Grundsätze ermittelt, aber nicht garantiert.

Dieses Modell soll den nötigen Spielraum für eine ertragreichere Kapitalanlage geben. Muss wegen ungünstigerer Kapitalmarktbedingungen die künftige Rente herabgesetzt werden, wird sie bei einer Verbesserung der Kapitalanlagen konsequenterweise auch angehoben. Mit dieser Vorgehensweise könnten sich immerhin 55 Prozent der Befragten anfreunden.

Die Umfrage zum DIA-Deutschland-Trend erfolgte vor dem Hintergrund der politischen Diskussion, die im Ergebnis zu einer geringeren Haftung der Arbeitgeber für die Betriebsrenten führen soll.

Darüber wird seit der Vorstellung des sogenannten „Sozialpartnermodells Betriebsrente“, das vom Bundesarbeitsministerium bereits 2014 erstmalig ins Gespräch gebracht worden ist, eine Auseinandersetzung mit den Verbänden der Arbeitgeber, mit den Gewerkschaften und Anbietern der betrieblichen Altersversorgung geführt.

Bild: (1) © Jakub Krechowicz / fotolia.com (2) Deutsches Institut für Altersvorsorge GmbH

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