Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) legt erneut den Finger in die Wunde. Aktuelle Zahlen zur Höhe der gesetzlichen Renten zeigen erneut, die Rente reicht hinten und vorne nicht.
Es ist nicht neu, dass die Rentenbezüge von Frauen wesentlich geringer ausfallen, als die der Männer. Die durchschnittliche gesetzliche Altersrente im Jahr 2014 betrug bei Männern 1.037 Euro, bei Frauen allerdings nur 618 Euro im Monat. Bei Frauen klafft somit eine Lücke von 57 Prozent weniger Alterseinkommen. Frauen müssten somit doppelt so viel in eine private Altersvorsorge einzahlen bzw. von einer Betriebsrente profitieren.
Dies dürfte bedingt durch typische Frauenbiografien nicht darstellbar sein, da niedrigere Löhne bzw. Gehälter, Teilzeitbeschäftigungen, die Elternzeit bzw. Familienpause oder auch die Pflege der Angehörigen dies erschweren. Auch der Vorteil, der Frauen bei der gesetzlichen Hinterbliebenenversorgung zu Teil wird, kann das Problem nicht ausgleichen. Witwen beziehen durchschnittlich 592 Euro Hinterbliebenenrente. Ein Witwer erhält aufgrund des in der Regel geringeren Verdienstes der Ehefrau nur etwa die Hälfte.
Private Vorsorge und sei sie noch so überschaubar, ist und bleibt unerlässlich. Mit der genannten Durchschnittsrente könnte eine Rentnerin in den Metropolregionen Deutschlands definitiv nicht ihren Lebensunterhalt bestreiten. In München könnte davon nicht einmal die Miete bezahlt werden. Die Altersarmut klopft hier laut und deutlich an die Tür.
Bild: © Alexander Raths / fotolia.com
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