Wertvolles schützen

Neue Ideen in die Tat umsetzen, sein eigener Chef sein: Für den Traum der Selbstständigkeit werfen viele Menschen ihr gesamtes Kapital in die Waagschale. Doch neben dem Businessplan ist auch ein Plan zu Absicherung der Betriebsrisiken notwendig, so zum Beispiel des Betriebsinhalts. Denn der schönste Plan kann, wie die letzten Wochen gezeigt haben, auch unerwartet in Schlamm, Geröll und Fluten versinken.

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Inga Wolf hat sich den Traum von der Selbständigkeit erfüllt. Sie ist - endlich - Inhaberin eines kleinen Lädchens mit dem schönen Namen: PräsenTee. 25m² misst ihr kleines Reich – inklusive Lagerraum. Mit 33 Jahren wagt sie den Schritt in die Selbständigkeit und setzt das ganze Ersparte dafür ein. Lange sucht sie nach passenden Räumen, bis sie in einer Seitenstraße der Fußgängerzone fündig wird. Mit viel Liebe zum Detail und unzähligen Arbeitsstunden renoviert die junge Unternehmerin das Lädchen. Anfangs gilt das kleine Teeparadies noch als Geheimtipp, mittlerweile weiß die ganze Stadt: Den besten Tee gibt’s bei  „PräsenTee“!

Einfach unvorhersehbar

Doch was dann kommt, schwemmt Inga Wolfs Erfolg binnen Minuten weg. Die Tiefs „Elvira, Friederike und Ines“ verwüsten mit Starkregen, Sturm und Hagel viele Regionen Deutschlands. Auch Inga Wolf steht hüfttief in Wasser und Schlamm. Der liebevoll geschliffene und geölte Parkettboden ist aufgequollen, die Waren aus Laden und Lagerraum entweder weggeschwemmt oder mit Dreck überzogen und aufgeweicht. Auch die nagelneue Computerkasse, über die die gesamte Buch- und Lagerhaltung gesteuert wird, fällt den Wassermassen zum Opfer. Fassungslos blickt Frau Wolf auf das Chaos, in dem ihre Existenz versunken ist.

Noch nie haben Unwetter und Starkregen in so kurzer Zeit so hohe Schäden verursacht. Besonders bitter: Die Wassermassen trafen vorwiegend Gegenden, die bisher als nicht sehr risikoreich galten. Insgesamt schätzt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Schadenhöhe der Hochwasserflut auf 1,2 Milliarden Euro - die Unwetter vom letzten Wochenende noch nicht hinzugerechnet. Jeder Betrieb, der von einer Katastrophe dieses Ausmaßes betroffen ist, steht vor dem unbeschreiblichen Kraftakt, alles wiederaufzubauen. Das allein wäre schon genug. Fehlen darüber hinaus aber noch die finanziellen Mittel und ist kein ausreichender Versicherungsschutz vorhanden, wird das Ganze so gut wie unmöglich. Staatliche Hilfsleistungen, wenn es sie überhaupt gibt, sind oft nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.

Jan Roß, Vertriebsbereichsleiter Makler/ungebundene Vermittler bei der INTER Versicherungsgruppe:

cms.ytmsg.x Jan Roß, Vertriebsbereichsleiter Makler/ungebundene Vermittler, INTER Versicherungsgruppe

„Für kleinere und mittlere Betriebe ist ein wirklich umfassender Gewerbeschutz, der alles einbezieht, unverzichtbar. Dazu gehören drei Basis-Konstanten: die Betriebshaftpflicht, die Betriebsinhaltsversicherung inklusive Elektronik und, wenn die Firma im eigenen Gebäude sitzt, auch die entsprechende Gebäudeversicherung. Selbstverständlich mit dem ergänzenden Elementarschutz. Die INTER ist dafür der professionelle und kompetente Partner. Unsere Komplettpakete oder aber die einzelnen Bausteine leisten all das, was für den Unternehmer wichtig ist und den Maklerpflichten Rechnung trägt.“

Besser früher an später denken

Zum Glück versteht Inga Wolf nicht nur etwas von Teesorten, als kundige Geschäftsfrau hat sie schon zu Beginn in eine umfassende Absicherung investiert. Heute ist sie froh über Ihren Hang zur Sicherheit. Ihr eigenes Kapital reicht nämlich nicht aus, um den kleinen Laden wieder auf Vordermann zu bringen. Allein der Schaden an Inventar und Waren beläuft sich auf satte 35.000 Euro. Hier hilft jetzt ihre Betriebsinhaltsversicherung, quasi die „Hausratversicherung“ des Unternehmens. Idealerweise ergänzt um eine Elementarversicherung, die durch die Starkregenereignisse zunehmend an Bedeutung gewinnt.

cms.npsah.x Aus diesen Bausteinen setzt sich ein lückenloser Gewerbeschutz zusammen.

Darauf sollte ein Makler bei einer Betriebsinhaltsversicherung achten:

  • Echte Neuwertversicherung
  • Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit
  • Unterversicherungsverzicht
  • Upgrade- bzw. Update-Klausel

Bild: (1) © Leon_Ting / pixabay.com (2) © INTER Versicherungsgruppe (3) © experten-netzwerk GmbH

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