Basiszinssatz vermindert sich weiter
Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 28. Juni 2016 beträgt 0,00 Prozent. Er hat sich gegenüber dem für die letzte Bekanntgabe des Basiszinssatzes zum 1. Januar 2016 maßgeblichen Festzinssatz der Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vom 29. Dezember 2015, welcher 0,05 Prozent betrug, um 0,05 Prozentpunkte vermindert.
Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 1. Juli 2016 ein Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von -0,88 Prozent (zuvor -0,83 Prozent).
Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.
Bild: © TSUNG-LIN WU/ fotolia.com
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