Unternehmer sehen ihre bAV-Verträge auf dem Prüfstand

Veröffentlichung: 06.06.2016, 05:06 Uhr - Lesezeit 5 Minuten

Der anhaltende Niedrigzins und die geplante Absenkung des Rechnungszinses zum 01. Januar 2017 auf 0,9 Prozent wirken sich zunehmend auch auf die betriebliche Altersversorgung (bAV) aus. Fast die Hälfte der Unternehmen hält es deshalb für erforderlich, ihr Versorgungswerk grundsätzlich zu überprüfen.

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Mehr als 20 Prozent der Befragten haben bereits Veränderungen vorgenommen. So wurde zum Beispiel die zugesagte Verzinsung reduziert oder aber von leistungs- auf beitragsorientierte Zusagen umgestellt haben. Dies ist das Ergebnis der aktuellen Studie „Insurance Survey 2016: Rethink Insured Pensions“, die Aon Hewitt, der weltweit führende Anbieter von Services im Bereich Human Resources, durchgeführt hat. Dazu wurden mehr als 70 – sowohl im DAX geführte als auch mittelständische – Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen befragt.

Unternehmen, die ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung mit Versicherungsbezug anbieten, sind gefordert ihre Verträge und die damit verbundenen Zusagen zu prüfen. Betroffen seien Vertragsverhältnisse mit zahlreichen Versicherern, sei es aufgrund der Schließung bestehender Tarife oder der eingeschränkten Zugangsmöglichkeit zu noch vorhandenen Garantieprodukten für Versorgungszusagen für neue Mitarbeiter.

Das Problem wurde von einem Großteil der Unternehmen erkannt. bAV-Experte Thorsten Teichmann, Geschäftsführer der Pensions Insurance Broker GmbH in Hamburg und Partner bei Aon Hewitt, empfiehlt zu prüfen, ob nicht eine grundsätzliche Modernisierung der Versorgung sinnvoller ist, statt nur zu einem anderen Lebensversicherer zu wechseln, der das zur Versorgung passende Produkt noch anbietet.

Im Rahmen der Aon Hewitt-Studie zeigte sich, dass es für 45 Prozent der Befragten sogar denkbar wäre, ihre Versorgungsregelung komplett neu zu gestalten, wenn entsprechender Handlungsdruck entstehen sollte. Bei der Wahl eines neuen Versicherungsproduktes gelten folgende Kriterien als sehr wichtig:

  • 88 Prozent: finanzielle Stabilität des Anbieters
  • 48 Prozent: Transparenz
  • 37 Prozent: Flexibilität

Für 65 Prozent der Arbeitgeber sind außerdem die Möglichkeit, Hinterbliebene im Todesfall und Mitarbeiter im Fall der Berufsunfähigkeit (55 Prozent) abzusichern, wichtige Bestandteile des bAV-Konzeptes. Mehr als 60 Prozent der befragten Unternehmen wünschen sich die Leistungen bei Alter, Tod und Invalidität in einem Versicherungsvertrag zu bündeln.

Große Unsicherheiten bestehen noch bei den Handlungsoptionen und deren Vor- und Nachteilen.

„Das Angebot an neuen Produkten ist nicht mehr so homogen und selbst für Fachleute nicht immer transparent“,

berichtet der Aon Hewitt-Manager. Bei den Produkten der neuen Generation könne sowohl die garantierte als auch die zum Rentenbeginn hochgerechnete Leistungshöhe nur sehr eingeschränkt als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden. Um das passende Produkt zu finden, seien – anders als bei klassischen Tarifen – Produktmerkmale, wie beispielsweise Gestaltungsrechte bei der Kapitalanlage oder die Einschlussmöglichkeit von Zusatzversicherungen, ausschlaggebend. Die Versicherer lenken ihren Fokus im Bereich der bAV auf die Direktversicherung. Bei der Nutzung als Rückdeckungsversicherung haben die neuen Produkte noch Schwächen. Teichmann mahnt:

„Hier ist darauf zu achten, dass die Versorgungsregelung sehr sorgfältig ausgestaltet wird, damit es nicht zu unerwünschten bilanziellen Effekten kommt.“

Die Studie ergab auch, dass die Unternehmen an der arbeitgeberfinanzierten Versorgung festhalten wollen: Unverändert gegenüber dem Vorjahresergebnis ist der überwiegende Teil der Befragten (87 Prozent) davon überzeugt, dass die bAV auch zukünftig eine wichtige Rolle spielen wird, um neue Mitarbeiter zu gewinnen und Arbeitnehmer zu binden. Nur 11 Prozent der Unternehmen überprüfen derzeit, ob sie ihr Angebot einstellen.

Bild: © Bits and Splits / fotolia.com

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