Neue PHV Classic-Linie

Veröffentlichung: 23.05.2016, 05:05 Uhr - Lesezeit 3 Minuten

Die HUK-COBURG überarbeitet ihre Privathaftpflicht und bietet mit der neuen Tarifgeneration (PHV 2016) umfangreiche Verbesserungen. Die neue Classic-Linie schließt sowohl Schäden durch deliktsunfähige Kinder als auch durch demente Erwachsene ein.

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Gleichzeitig entfällt die bisherige Begrenzung der Leistung auf 100.000 Euro. Ab jetzt besteht Versicherungsschutz bis zur vereinbarten Versicherungssumme, maximal 50 Millionen Euro.

Leistungsverbesserungen

Hinzu kommen Erweiterungen beim Versicherungsschutz für unverheiratete Kinder, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben und keinen Beruf ausüben. Sie sind nun ohne Altersbeschränkung mitversichert. Eine geringfügige Erwerbstätigkeit während der Ausbildung bzw. beim Warten auf einen Ausbildungsplatz spielt keine Rolle mehr. Wenn Kinder, die nicht mehr in häuslicher Gemeinschaft mit ihren Eltern leben, innerhalb von einem Jahr an die berufliche Erstausbildung eine zweite Ausbildung anschließen, bleiben sie ebenfalls über die Privathaftpflichtversicherung ihrer Eltern mitversichert. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn der junge Erwachsene an einem maximal einjährigen Work- & Travelprogramm teilnimmt.

Verbessert wurde zudem der Versicherungsschutz für den Fall, dass die Kinder an fachpraktischem Unterricht bzw. Betriebspraktika teilnehmen. Hier entfällt die bisherige Selbstbeteiligung in Höhe von 250 Euro. Zudem deckt die neue PHV 2016 ausdrücklich auch Schäden, die durch die Teilnahme an einem Praktikum zur Berufsfindung, einem Schnupper- oder Schülerpraktikum, entstehen. Vorausgesetzt, es besteht kein anderweitiger Versicherungsschutz. Bei Auslandsaufenthalten innerhalb der EU, in der Schweiz, in Norwegen, Island oder Liechtenstein ist wie bisher Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung vorgesehen. Außerhalb der genannten Staaten wurde der Deckungszeitraum von zwei Jahren auf fünf Jahre erweitert. Gleichzeitig stieg die Kautionsleistung bei Schäden im Ausland von 50.000 auf 150.000 Euro.

Verbesserungen gibt es noch anderer Stelle, zum Beispiel bei der Mitversicherung Geschiedener: Neuerdings ist der ehemalige Partner noch sechs Monate nach der Scheidung beitragsfrei mitversichert. Ferner stieg die Grenze für die Mitversicherung des Bauherrenrisikos auf eine Bausumme von 150.000 Euro, bisher 100.000 Euro. Überarbeitet wurde auch der Zusatzbaustein PH PLUS: So sind jetzt Vermieter-Risiken, wie zum Beispiel die Vermietung einer Eigentums- oder Einliegerwohnung, Bestandteil des Zusatzbausteins.

Bild: © euthymia / fotolia.com

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