Strafrechtsschutz für Makler

Veröffentlichung: 11.05.2016, 05:05 Uhr - Lesezeit 6 Minuten

Versicherungsmakler sind Risiken ausgesetzt, die nicht nur zivilrechtliche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen haben können. Bei zivilrechtlichen Vorwürfen springt in der Regel die obligatorische Vermögenschadenhaftpflichtversicherung (VSH) ein, wenn bei Kunden Vermögensschäden verursacht werden und diese einen Schadensersatz fordern. Bei strafrechtlichen greift diese jedoch nicht.

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Finanzielle und berufliche Folgen eines Strafverfahrens nicht unterschätzen

„Strafrechtliche Ermittlungen und die Folgen eines Strafverfahrens können, auch wenn keine Straftat begangen wurde, die Existenz eines Unternehmens gefährden.“

sagt Jörg Winkler, Vorstand der ConceptIF AG, ein Spezialanbieter von privaten und gewerblichen Sachversicherungen. Verfahrens-, Sachverständigen- und Anwaltskosten können kräftig zu Buche schlagen. Spätestens dann, wenn der Entzug der Gewerbeerlaubnis im Raum steht, geht es nicht nur um finanzielle Folgen, sondern auch um die berufliche Existenz.

Kosten für eine qualifizierte Verteidigung absichern

Mit einer Spezial-Strafrechtsschutzversicherung können Makler Kosten für eine qualifizierte Verteidigung durch Fachanwälte und Sachverständige absichern und unter Umständen bereits im Vorfeld langwierige Verfahren abwenden.

„Bei unserem Makler-Tarif CIF:PROtect besteht Versicherungsschutz, solange der Beschuldigte nicht wegen Vorsatzes verurteilt wurde.“

erklärt Jörg Winkler. Wird der Makler wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat rechtskräftig verurteilt, muss er die ausgelegten Kosten zurückerstatten. Allein die Haltung, „solange ich mir nichts zuschulden kommen lasse, muss ich mich nicht vor strafrechtlichen Verfolgungen fürchten!“, schützt nicht. Wie schnell sich ein Versicherungsmakler dem Vorwurf ausgesetzt sehen kann, eine Straftat begangen zu haben, zeigt ein Beispielfall, in dem es um den Vorwurf des Versicherungsbetruges geht. Ein Kunde meldet einen Schadenfall beim Versicherer. Dieser zweifelt aufgrund der Schadenschilderung, dass der Schadenfall so eingetreten sein kann und erstattet Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Der Versicherte führt nun an, dass nicht er, sondern der Makler die Schadenschilderung erstellt habe. Daraufhin ermittelt der Staatsanwalt gegen den Makler wegen Beihilfe zum Versicherungsbetrug.

Der Vorwurf steht schnell im Raum

Auch im Unternehmen können sich aus ganz alltäglichen Situationen strafrechtliche Konsequenzen ergeben, zum Beispiel der Vorwurf der Körperverletzung. Ein Mitarbeiter stolpert im Büro der Makler GmbH über ein provisorisch verlegtes Computerkabel. Er fällt so unglücklich, dass er bewusstlos ist und mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus eingeliefert werden muss. Da die Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz nicht eingehalten wurden, leitet die Staatsanwaltschaft gegen den Geschäftsführer der Makler GmbH ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung ein. Ein weiteres großes Thema ist der Datenschutz. Auch hier können bei Verstößen strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Ob die Vorwürfe berechtigt sind oder nicht, ist zunächst erst einmal unerheblich. Allein der Verdacht eines Vergehens kann für die Einleitung von Ermittlungen genügen. Vorstand Jörg Winkler der ConceptIF meint:

„Eine Strafrechtsschutzversicherung ist für Makler daher eine sinnvolle Ergänzung der Vermögenschadenhaftpflichtversicherung.“

Informationen zum Produkt CIF:PROtect, der Spezial-Strafrechtsschutzversicherung für Makler:

  • Deckungssumme von 300.000 Euro pro versicherter Person
  • Selbstbehalt 150 Euro
  • Versicherungsschutz auch für Vergehen, deren vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist, solange eine Verurteilung wegen Vorsatzes nicht erfolgt ist.
  • Übernahme der im Wege einer Honorarvereinbarung entstehenden angemessenen Anwaltshonorare
  • Versicherungsschutz bereits ab Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
  • Zeugenbeistandsleistung durch einen Rechtsanwalt für den Betriebsinhaber
  • Übernahme der Reisekosten des Rechtsanwaltes zum Gericht
  • Übernahme Sachverständigengutachten
  • Jahresprämie pro Vorstand beziehungsweise Geschäftsführer für die Deckungssumme von 300.000 Euro: 99,00  Euro
  • Sonderaktion für Makler zur Messe POOLS & FINANCE: Kostenfreie Versicherung bis zum 31.12.2016 bei Besuch der Messe und Anmeldung über ConceptIF

Bild: © Andrey Popov / fotolia.com

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