Versicherung fürs Studium im Ausland
Vertriebsanlass Abitur / Studium: Vermittler können überprüfen, welche ihre Kunden - oder deren Kinder - gerade im Abitur oder mitten im Studium stehen. Sind die meisten in Studium und Ausbildung noch über ihre Eltern versichert, sollte der Schutz daraufhin überprüft werden, ob es auch für einen längeren Auslandsaufenthalt ausreichend ist.
Auslandsreise-Krankenversicherung
Für einen Auslandsaufenthalt ist der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung dringend zu empfehlen, da die gesetzlichen Krankenversicherungen in vielen Ländern zwar leisten, die Ärzte aber häufig privat abrechnen. Das bedeutet, dass man als Patient das Geld zunächst vorstrecken und die Rechnung später zu Hause bei seiner Krankenkasse zur Erstattung einreichen muss. Diese darf jedoch nur Kosten bis zur Höhe der deutschen Kostensätze übernehmen, sodass Betroffene immer wieder auf Kosten sitzenbleiben.
Die Auslandsreise-Krankenversicherung bietet dagegen weltweiten Versicherungsschutz für im Ausland notwendige ärztliche Behandlungen sowie beispielsweise für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, schmerzstillende Zahnbehandlungen, stationäre Behandlungen einschließlich notwendiger Operationen im Krankenhaus. Sie verfügt in der Regel außerdem über ein Notruf-Telefon, das Patient oder Arzt rund um die Uhr nutzen können, wenn es etwa um die Garantie einer Kostenübernahme für eine Krankenhausbehandlung geht. Ist gar ein Rücktransport nach Hause medizinisch notwendig, zahlt sich eine Auslandsreise-Krankenversicherung einmal mehr aus, denn für die hierbei entstehenden Kosten kommt die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel gar nicht auf.
Privat-Haftpflicht mit Auslandsschutz
Die Privat-Haftpflichtversicherung sollte rechtzeitig vor der Abreise daraufhin überprüft werden, ob die Schutz auch im ausgewählten Ausland gilt. Häufig reicht bei Studenten die Privat-Haftpflichtversicherung der Eltern, denn solange es sich bei dem Studium um die berufliche Erstausbildung handelt, erstreckt sich der Versicherungsschutz der Eltern auch auf deren volljährige unverheiratete Kinder.
Private Unfallversicherung
Darüber hinaus sollte der Deckungsumfang der privaten Unfallversicherung geprüft werden und eventuell auf eine Auslandsdeckung hin erweitert werden.
Bild: © contrastwerkstatt / fotolia.com
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