Neu: Roland Universal-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen

Veröffentlichung: 04.05.2016, 05:05 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

Roland Rechtsschutz hat zum 1. Mai 2016 den Universal-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen neu aufgelegt. Das Produkt, mit dem sich Unternehmen vor strafrechtlichen Risiken schützen können, enthält zahlreiche Zusatz-Leistungen. Damit spricht Roland nun neben den mittelständischen und Großunternehmen auch die kleinen Unternehmen an.

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„Die Liste der möglichen Vorwürfe gegen Unternehmer ist lang. Sie reicht von Steuerhinterziehung bis zur fahrlässigen Körperverletzung. Und strafrechtliche Angelegenheiten können schnell existenzbedrohend werden“, erläutert Rainer Brune, Vorstandsvorsitzender von Roland Rechtsschutz, die Notwendigkeit einer Absicherung.

Bedingungen immer auf dem neuesten Stand

Mit dem überarbeiteten Leistungskatalog hat Roland den Universal-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen deutlich modernisiert. Zu den Neuerungen des neuen Universal-Straf-Rechtsschutzes für Unternehmen zählt beispielsweise die Einführung der Innovations- und Besitzstandsklausel, mit der Kunden immer auf dem neuesten Stand bleiben: Wenn nach Vertragsabschluss die Bedingungen für Neukunden ohne Mehrbeitrag und ohne nachteilige Veränderungen optimiert werden, gelten diese Leistungsverbesserungen automatisch auch für diesen Vertrag.

Unterstützung bei angeblichen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz

Darüber hinaus sind sozial- und verwaltungsrechtliche Folgeverfahren in Bezug auf das Mindestlohngesetz (MiLoG) nun mitversichert. Voraussetzung ist, dass der Verstoß nicht vorsätzlich begangen wurde.

Ein Beispiel: Entzieht das Gewerbeaufsichtsamt einem Unternehmer den Gewerbeschein, weil er gegen das MiLoG verstoßen haben soll, kann er sich mit der Unterstützung von Roland ohne eigenes Kostenrisiko zur Wehr setzen. Ein Fachanwalt führt für den Kunden die Besprechungen mit der Verwaltungsbehörde und erreicht, dass die Gewerbeerlaubnis unter Auflagen wieder erteilt wird.

Inklusive Erstberatung zu Preis- und Ausschreibungsabsprachen bei Vergabeverfahren

Ebenfalls neu: Roland trägt künftig die Kosten bis 2.500 Euro für eine anwaltliche Beratung, wenn der Kunde im Zuge eines Vergabeverfahrens Fragen zu verbotenen Preis- und Ausschreibungsabsprachen hat. Mit diesem Service lassen sich Rechtsverstöße schon im Vorhinein vermeiden – denn Kunden können ihn unabhängig vom Rechtsschutzfall einmal alle fünf Jahre in Anspruch nehmen.

Ebenfalls unabhängig von einem Rechtsschutzfall bietet ROLAND weiterhin eine exklusive Compliance-Schulung an, die von ausgesuchten externen Experten geleitet wird und die innerhalb der Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden kann. Außerdem ist das Roland U-Haft-Package mit im Universal-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen enthalten.

Bild: © Sebastian Duda / fotolia.com

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