Bauhandwerker noch besser geschützt
Alle Betriebe des Baunebengewerbes erhalten nun auch Haftpflichtschutz, wenn sie laut Rechtsdienstleistungsgesetz zulässige Beratungen durchführen. Ein Beispiel: Empfiehlt ein Handwerker bestimmte Baumaßnahmen, damit der Bauherr Fördergelder erhält, werden seinem Kunden die Mehrkosten erstattet, falls sich die Beratung nachträglich als falsch erweisen sollt.
Die Nürnberger sichert jetzt zudem Tätigkeiten im Rahmen der Trinkwasserverordnung automatisch ab. Denn für gewerbliche Anlagen besteht eine Untersuchungspflicht für den Betreiber. Diese Überprüfung übernehmen in der Regel die Sanitärinstallationsbetriebe.
Daraus entstehende Vermögensschäden sind ab sofort eingeschlossen. Unterläuft also ein Fehler bei der Probeentnahme bzw. der Prüfung der Wasserversorgungsanlagen, springt der Versicherer für die daraus folgenden Kosten ein.
Einige Sublimits wurden erhöht
Darüber hinaus hat die Nürnberger bei bestehenden Leistungserweiterungen einige Sublimits erhöht. So wurde beispielsweise die Versicherungssumme für Asbestschäden auf 500.000 EUR verdoppelt. Und kommt es im Rahmen eines Nachbesserungsbegleitschadens zu einer Betriebsunterbrechung oder einem Produktionsausfall, werden nun Kosten bis 100.000 EUR übernommen.
Deckungsumfang erweitert
Bei den Obhutsschäden wurde nicht nur das Sublimit auf 100.000 EUR erhöht. Mitversichert sind nun auch Schäden bei Reparatur- und Wartungsarbeiten im Betrieb des Handwerkers. Auch für Tätigkeitsschäden hat die Nürnberger den Schutz erweitert: Auf der Baustelle sowie beim Kunden vor Ort sind künftig Beschädigungen an bauseits gestelltem Material eingeschlossen. Ebenso kommt der Versicherer jetzt für Mietsachschäden an Containern sowie für Deponiekosten, wenn das Material anderer Handwerker durch den Versicherungsnehmer verunreinigt wird, auf.
Bild: © Kadmy / fotolia.com
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