Neuer Rechnungszins bewirkt nur Schein-Entlastung

Veröffentlichung: 12.04.2016, 10:04 Uhr - Lesezeit 2 Minuten

Die neue HGB Zinsverordnung ist im März 2016 in Kraft getreten: ein höherer Rechnungszins soll den deutschen Unternehmen die Bildung von Rückstellungen für Pensionszusagen erleichtern. Nach Meinung der Berliner diz AG wurde das Problem der Unterfinanzierung von Pensionszusagen damit nicht gelöst, sondern nur vertagt.

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In der Öffentlichkeit thematisiert wurde das Problem, als eine Finanzierungslücke bei den Pensionszusagen für Mitarbeiter von ARD und ZDF in Höhe von 1,7 Milliarden Euro bekannt wurde. Auch bei mittelständischen Unternehmen fehlen nach Angaben von diz Milliardenbeträge für künftige Pensionen. Der Grund dafür ist, wie in anderen Bereichen auch, das gesunkene Zinsniveau.

Nun hat der Gesetzgeber eine Verlängerung des rückwirkenden Betrachtungszeitraums zur Berechnung des Rechnungszinses von sieben auf zehn Jahre beschlossen. Die bisher geltende Sieben-Jahres-Regelung ist damit jedoch keinesfalls vergessen. Vielmehr sind Unternehmen nun gezwungen doppelt zu bilanzieren: nach neuer und alter Ordnung. Der sich daraus ergebende Differenzbetrag unterliegt, sofern positiv, einer Ausschüttungssperre, muss also als Rücklage im Unternehmen verbleiben.

Die diz AG sieht darin keine echte Erleichterung für den Mittelstand, sondern unnötigen bürokratischen Aufwand: "Die Rechnung geht für die Unternehmen nur dann vorteilhaft auf, wenn die Zinsen mittelfristig wieder steigen", erläutert Thorsten Kircheis. "Das ist aber unwahrscheinlich. Einerseits spricht die Nullzinspolitik der EZB gegen kurzfristig höhere Zinsen. Andererseits handelt es sich um einen langfristigen Trend. Die Durchschnittsrenditen an den Kapitalmärkten sinken, von kurzen Erholungspausen abgesehen, bereits seit 1973 kontinuierlich".

Bild: © sozesoze / fotolia.com

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