Verjährungsverzicht von VW - aber nur bei Sachmängeln
Volkswagen hat gegenüber der Bremer Rechtsanwaltskanzlei KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen den Verzicht auf Einrede der Verjährung im Abgas-Skandal erklärt. Wörtlich heißt es in der am Freitagnachmittag bei KWAG eingegangenen Erklärung: "Das Zuwarten ist für Ihre Mandanten nicht nachteilig, da wir ausdrücklich bis zum 31.12.2016 auf die Erhebung der Verjährungseinrede im Hinblick auf etwaige Sachmängelhaftungsansprüche wegen der genannten Software verzichten, soweit mögliche Ansprüche bisher noch nicht verjährt sind."
Jens-Peter Gieschen, Rechtsanwalt bei KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & GieschenKWAG-Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen spricht von einem "großen Teilerfolg", allerdings seien viele Details noch ungeklärt. "Wir werden mit der Volkswagen AG in den kommenden Tagen beispielsweise abklären, ob der Verjährungsverzicht nur für die bisher bestehenden Mandatsverhältnisse gilt, sich auch auf zukünftige erstreckt oder sogar für alle Halter betroffener Fahrzeuge gelten soll." Die Verzichtserklärung von Volkswagen erstreckt sich laut Gieschen bisher nur auf die sogenannte Sachmängelhaftung. "Damit sind Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag gemeint, die bei Neufahrzeugen nach zwei Jahren, bei Gebrauchtfahrzeugen ein Jahr nach Kaufdatum verjähren."
Einen weitergehenden Verjährungsverzicht, etwa für Ansprüche aus arglistiger Täuschung ober ähnlichem, gebe es bislang nicht. Gieschen: "Der Verzicht hilft also bisher nur den VW-Kunden, deren Gewährleistungsansprüche nicht heute schon verjährt sind." Die anderen könnten sich nach Auffassung des Bremer Verbraucheranwalts allerdings auch auf andere Anspruchsgrundlagen berufen und so etwa Schadensersatz gegen Volkswagen durchsetzen. "Hier laufen die Fristen aber weiter und sollten daher genau beachtet werden."
Auch weitere Rechtsfolgen seien noch völlig unklar, sollten die Nachbesserungsversuche im Zusammenhang mit den manipulierten Abgaswerten fehlschlagen oder gar zu anderen Mängeln führen - wie etwa höherem Verbrauch oder weniger Leistung. Gieschen: "Wir stehen erst am Anfang, aber für den Großteil der betroffenen VW-Kunden konnten wir jetzt erreichen, dass sie ohne Rechtsnachteile zumindest die geplanten Maßnahmen abwarten und dann entscheiden können, welche weiteren Schritte sie einleiten wollen." Das Einlenken von Volkswagen sei vernünftig und zu begrüßen. Es ermögliche Konzern und Kunden, sich nicht auf "Nebenkriegsschauplätzen" zu verausgaben. Die gewonnene Zeit sollten Fahrzeughalter nach Gieschens Ansicht jetzt nutzen und vor den Nachbesserungsversuchen ihr Fahrzeug begutachten lassen, damit die aktuellen technischen Daten beweissicher dokumentiert sind.
Bild: (1) © psdesign1 / fotolia.com (2) © KWAG
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