BdV prüft Widerspruchsbelehrungen der LV-Versicherer
Eine Prüfung der Widerspruchsbelehrungen bei Lebensversicherungen durch den Bund der Versicherten e. V. (BdV) ergab jetzt: Über die Hälfte davon sind fehlerhaft. Die Prüfung hatten Experten des BdV für die Mitglieder des Verbraucherschutzvereins übernommen.
Mehrere Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH) in diesem und im vergangenen Jahr machen es Millionen Versicherungskunden möglich, ihren Lebensversicherungsverträgen, die im Zeitraum von 1994 bis 2007 nach dem Policenmodell geschlossen wurden, rückwirkend zu widersprechen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Versicherer fehlerhaft über das Widerspruchsrecht belehrt haben.
Viele Versicherer, darunter Standard Life und AachenMünchener, haben Fehler bei der Widerspruchsbelehrung eingeräumt und den Widerspruch akzeptiert – ohne gerichtliche Auseinandersetzung. Für Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bund der Versicherten e. V. (BdV) sollte das eine Selbstverständlichkeit sein. „Wir fordern auch die übrigen Versicherer auf, diesem Beispiel zu folgen und nunmehr entsprechend der BGH-Rechtsprechung zu verfahren, auch ohne juristische Nebelkerzen zu werfen.“ Ermutigt durch die ersten Erfolge wird der BdV die Prüfungen weiter vornehmen. „Wir ermuntern auch weiterhin die Versicherungsnehmer ihre Verträge prüfen zu lassen“, so Kleinlein.
Bild: © Nomad_Soul / fotolia.com
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